Lückenschluss des Radwegs von der Offenbacher Landstraße zur Gräfendeichstraße
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Offenbacher Landstraße zur Gräfendeichstraße Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, den Lückenschluss des Radweges von der Offenbacher Landstraße östlich der Liegenschaft Nr. 507 zur Gräfendeichstraße zu erstellen (Karte). Begründung: Derzeit wird die Verbindung teilweise über privates Gelände auf einem Schotterweg geführt, der sich in einem desolaten Zustand befindet. Versuche die fehlende Fläche zu erwerben sind gescheitert. Daher muss das kurze Wegstück östlich des bestehenden Weges gebaut werden.
Inhalt
Antrag vom 03.02.2012, OF 221/5
Betreff: Lückenschluss des Radwegs von der Offenbacher Landstraße zur Gräfendeichstraße Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, den Lückenschluss des Radweges von der Offenbacher Landstraße östlich der Liegenschaft Nr. 507 zur Gräfendeichstraße zu erstellen (Karte).
Begründung: Derzeit wird die Verbindung teilweise über privates Gelände auf einem Schotterweg geführt, der sich in einem desolaten Zustand befindet. Versuche die fehlende Fläche zu erwerben sind gescheitert. Daher muss das kurze Wegstück östlich des bestehenden Weges gebaut werden.Beratung im Ortsbeirat: 5
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 3. Februar 2012Sie sind hierOFOF 221/5Lückenschluss des Radwegs von der Offenbacher Landstraße zur GräfendeichstraßeOrtsbeiratsantrag · CDU, GRÜNE, SPD
- 17. Februar 2012OMOM 925Lückenschluss des Radweges von der Offenbacher Landstraße zur GräfendeichstraßeDirektanregung
- 7. Mai 2012STST 654Lückenschluss des Radweges von der Offenbacher Landstraße zur GräfendeichstraßeStellungnahme
- 9. November 2012Antwort des Magistrats · nach 40 WochenSTST 1724Lückenschluss des Radweges von der Offenbacher Landstraße zur GräfendeichstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme