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Brückenbauwerk Cassellastraße - Nordmainische S-Bahn

Vorlagentyp: OM
29 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren
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Inhalt

Anregung an den Magistrat vom 07.11.2016, OM 912 entstanden aus Vorlage: OF 89/11 vom 05.11.2016

Betreff: Brückenbauwerk Cassellastraße - Nordmainische S-Bahn Der Magistrat wird aufgefordert, die alternative Planung in Form eines Brückenbauwerks anstelle der geplanten und im Planfeststellungsbeschluss beschriebenen Unterführung an der S-Bahn-Station Fechenheim an der Cassellastraße einzustellen.

Begründung: Im Planfeststellungsbeschluss ist eine Unterführung geplant und vorgestellt worden. Erst beim Anhörungstermin ist zum ersten Mal eine mögliche Überführung erwähnt worden. Die Überführung wird nur sehr geringe Akzeptanz in der Bevölkerung finden. Ein Anschluss an das bereits hundert Meter entfernte Brückenbauwerk, welches den Anschluss an Fechenheim darstellt, ist nicht geplant. Ein Anschluss an das bestehende Brückenbauwerk wäre das einzig tragbare Argument für dieses Brückenbauwerk gewesen. Die 100 Meter lange überirdische Rampenkonstruktion zum Bahngleis und die beiden 90 Meter langen Schleifen auf der Nord- und Südseite lassen das Bauwerk wie ein verunglückte "Schöpfung" am falschen Ort wirken. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 5. November 2016OFOF 89/11Brückenbauwerk Cassellastraße – Nordmainische S-BahnOrtsbeiratsantrag · SPD
  2. 7. November 2016Sie sind hier
    OMOM 912Brückenbauwerk Cassellastraße - Nordmainische S-Bahn
    Direktanregung
  3. 19. Dezember 2016STST 1825Brückenbauwerk Cassellastraße - Nordmainische S-BahnStellungnahme
  4. 29. Mai 2017Antwort des Magistrats · nach 29 WochenSTST 978Brückenbauwerk Cassellastraße - Nordmainische S-BahnStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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