Unterliederbach: Alemannenweg beruhigen
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Zusammenfassung
Der Ortsbeirat 6 beantragt die Einrichtung einer Fahrbahnschwelle im Alemannenweg, um die Geschwindigkeit der Fahrzeuge zu reduzieren und die Sicherheit der Anwohner zu erhöhen. Dies soll durch ein bereits erfolgreiches Beispiel im Cheruskerweg unterstützt werden.
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Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass eine Schwelle auf der Fahrbahn im Alemannenweg zwischen Cheruskerweg und Engelsruhe eingerichtet wird, vergleichbar der Schwellen, die sich bereits im Cheruskerweg um die Ecke befinden. Dies soll Radfahrende nicht behindern.
Begründung
Im genannten Bereich des Alemannenwegs fahren immer wieder Autos erheblich zu schnell. Das führt in der engen Straße zu Gefährdungen für alle anderen, die hier wohnen oder am Verkehr teilnehmen. Eine Schwelle auf der Fahrbahn würde hier Abhilfe schaffen. Ein gutes Beispiel gibt es bereits im Cheruskerweg: Dort ist durch die Schwellen die Raserei kein Problem mehr, und auch große Fahrzeuge wie z. B. Müllautos können die Straße weiterhin befahren.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 3. Oktober 2021OFOF 201/6Unterliederbach: Alemannenweg beruhigenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 3. Oktober 2021OFOF 218/6Unterliederbach: Alemannenweg beruhigenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 26. Oktober 2021Sie sind hierOMOM 880Unterliederbach: Alemannenweg beruhigenDirektanregung
- 14. Februar 2022Antwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 357Unterliederbach: Alemannenweg beruhigenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats