Beseitigung von Graffiti an der Stadtbahnbrücke
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Anregung an den Magistrat vom 20.01.2012, OM 839 entstanden aus Vorlage: OF 83/12 vom 01.01.2012
Betreff: Beseitigung von Graffiti an der Stadtbahnbrücke Der Magistrat wird aufgefordert, die in den Wintermonaten des vergangenen Jahres 2011 vollständig mit Graffiti beschmierte Stadtbahnbrücke an der verlängerten Bonifatiusstraße (Prozessionsweg) umgehend reinigen zu lassen. In dem Wissen, dass ein Entfernen der Graffitimalerei keine dauerhaft wirksame Maßnahme darstellt, bittet der Ortsbeirat 12, dass das Stadtbahnbauwerk mit Graffiti abweisenden Anstrichen, die Böschung mit Anpflanzungen und die glatten Betonwände mit Gittern versehen werden. Damit soll eine erneute Bemalung dauerhaft verhindert werden.
Begründung: Leider hat sich auch am Riedberg gezeigt, dass neue Bauwerke mit glatter betonartiger Oberflächenbeschaffenheit - wie bei der Stadtbahnbrücke, deren westliche Seite dem Feld zugewandt ist - bei Graffitisprayern beliebt sind. Daher sind Gegenmaßnahmen zu veranlassen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 1. Januar 2012OFOF 83/12Beseitigung von Graffiti an der StadtbahnbrückeOrtsbeiratsantrag · SPD
- 20. Januar 2012Sie sind hierOMOM 839Beseitigung von Graffiti an der StadtbahnbrückeDirektanregung
- 11. Mai 2012Antwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 710Beseitigung von Graffiti an der StadtbahnbrückeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats