Planungssicherheit für die Wohnprojekte auf dem Kulturcampus
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Thema Kultur verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 31.10.2016, OM 827 entstanden aus Vorlage: OF 134/2 vom 12.10.2016
Betreff: Planungssicherheit für die Wohnprojekte auf dem Kulturcampus
- Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten,
- a)wie der aktuelle Planungs- und Diskussionsstand hinsichtlich der Realisierung der einzelnen Wohnprojekte auf dem Kulturcampus ist;
- b)welche Maßnahmen gegebenenfalls gemeinsam mit der ABG Frankfurt Holding angedacht sind, um den ausgewählten Wohnprojekten zukünftig mehr Planungssicherheit zu geben und eine gezielte Vorbereitung ihrer Vorhaben zu ermöglichen.
- Der Magistrat wird gebeten, den aktuellen Planungsstand im Ortsbeirat 2 vorzustellen. Begründung: Die ausgewählten Wohnprojekte "hängen" derzeit "in der Luft" und haben faktisch keinerlei Planungssicherheit. Die Entscheidung, welche einzelnen Projekte auf dem Campus "den Zuschlag" erhalten, ist nunmehr gut zwei Jahre her, aber für die jeweiligen Gruppen hat sich seitdem nichts bewegt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 12. Oktober 2016OFOF 134/2Planungssicherheit für die Wohnprojekte auf dem KulturcampusOrtsbeiratsantrag · CDU, SPD, GRÜNE, FDP, LINKE., BFF, Piraten
- 31. Oktober 2016Sie sind hierOMOM 827Planungssicherheit für die Wohnprojekte auf dem KulturcampusDirektanregung
- 27. Februar 2017Antwort des Magistrats · nach 20 WochenSTST 472Planungssicherheit für die Wohnprojekte auf dem KulturcampusStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats