Schau- und Aushangkasten
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Anregung an den Magistrat vom 01.11.2016, OM 808 entstanden aus Vorlage: OF 60/13 vom 23.10.2016
Betreff: Schau- und Aushangkasten Der Magistrat wird gebeten zu klären, in wessen Besitz/Eigentum der städtischen Verwaltung sich der Schau-/Aushangkasten zum Aushang für öffentliche Mitteilungen am Rathaus im Stadtteil Nieder-Erlenbach befindet. Sollte ein Besitzer/Eigentümer nicht feststellbar sein, wird der Magistrat gebeten, die Zuordnung des Schau-/Aushangkastens zum Büro der Stadtverordnetenversammlung zu veranlassen.
Begründung: Vor circa zehn Wochen wurde die Glasscheibe des o. g. Kastens zerstört. Eine Reparatur konnte bisher nicht veranlasst werden, da trotz zahlloser Mails und Telefongespräche kein Besitzer/Eigentümer innerhalb der Stadtverwaltung festzustellen war. Weder in den Unterlagen/Inventarverzeichnissen des Liegenschaftsamtes (zuständig für das Rathaus Nieder-Erlenbach) noch in denen des Büros der Stadtverordnetenversammlung (zuständig für die Kästen zur Bekanntgabe der Ortsbeiratsmitteilungen) ließ sich der Schau-Aushangkasten ermitteln. Somit fühlt sich in der Stadtverwaltung niemand für die Reparatur verantwortlich. Daher können auch zurzeit keine öffentlichen Bekanntmachungen, wie z. B. die Einladung des Ortsbeirates zu seinen Sitzungen, ausgehängt werden. Damit eine Reparatur rasch erfolgen kann, ist daher die Zuordnung dieses Schau-/Aushangkastens zu einer städtischen Dienststelle, hier am besten zum Büro der Stadtverordnetenversammlung, vorzunehmen, da dieses für eine Anzahl von Kästen der Ortsbeiräte im Stadtgebiet verantwortlich zeichnet. Zur besseren Wahrnehmung sind Bilder anhängend.
(c) Dieter Lorenz Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 13
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 23. Oktober 2016OFOF 60/13Schau- und AushangkastenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 1. November 2016Sie sind hierOMOM 808Schau- und AushangkastenDirektanregung
- 13. Februar 2017Antwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 330Schau- und AushangkastenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats