Schau- und Aushangkasten
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Der Ortsbeirat bittet den Magistrat zu klären, in wessen Besitz/Eigentum der städtischen Verwaltung sich der Schau-/Aushangkasten zum Aushang für öffentliche Mitteilungen am Rathaus im Stadtteil Nieder-Erlenbach befindet. Sollte ein Besitzer/Eigentümer nicht feststellbar sein, bittet der Ortsbeirat den Magistrat, der Zuordnung des Schau-/Aushangkastens an das Büro der Stadtverordnetenversammlung zuzustimmen. Begründung: Vor ca. 10 Wochen wurde die Glasscheibe des o. g. Kastens zerstört. Eine Reparatur konnte bisher nicht veranlasst werden, da trotz zahlloser Mails und Telefongespräche kein Besitzer/Eigentümer innerhalb der Stadtverwaltung festzustellen war. Weder in den Unterlagen/Inventarverzeichnissen des Liegenschaftsamtes (zuständig für das Rathaus Nieder-Erlenbach) noch in denen der Stadtverordnetenversammlung (zuständig für die Kästen zur Bekanntgabe öffentlicher Mitteilungen) ließ sich der Aushangkasten ermitteln. Somit fühlt sich in der Stadtverwaltung niemand für die Reparatur verantwortlich. Daher können auch zurzeit keine öffentlichen Bekanntmachungen, wie z. B. die Einladung des Ortsbeirates zu seinen Sitzungen, ausgehängt werden. Damit eine Reparatur rasch erfolgen kann, ist daher die Zuordnung dieses Schau-/Aushangkastens zu einer städtischen Dienststelle, hier am besten zum Büro der Stadtverordnetenversammlung, da diese schon für eine Anzahl dieser Kästen im Stadtgebiet verantwortlich zeichnet, vorzunehmen. Zur besseren Wahrnehmung sind Bilder anhängend.
Inhalt
Antrag vom 23.10.2016, OF 60/13
Betreff: Schau- und Aushangkasten Der Ortsbeirat bittet den Magistrat zu klären, in wessen Besitz/Eigentum der städtischen Verwaltung sich der Schau-/Aushangkasten zum Aushang für öffentliche Mitteilungen am Rathaus im Stadtteil Nieder-Erlenbach befindet. Sollte ein Besitzer/Eigentümer nicht feststellbar sein, bittet der Ortsbeirat den Magistrat, der Zuordnung des Schau-/Aushangkastens an das Büro der Stadtverordnetenversammlung zuzustimmen.
Begründung: Vor ca. 10 Wochen wurde die Glasscheibe des o. g. Kastens zerstört. Eine Reparatur konnte bisher nicht veranlasst werden, da trotz zahlloser Mails und Telefongespräche kein Besitzer/Eigentümer innerhalb der Stadtverwaltung festzustellen war. Weder in den Unterlagen/Inventarverzeichnissen des Liegenschaftsamtes (zuständig für das Rathaus Nieder-Erlenbach) noch in denen der Stadtverordnetenversammlung (zuständig für die Kästen zur Bekanntgabe öffentlicher Mitteilungen) ließ sich der Aushangkasten ermitteln. Somit fühlt sich in der Stadtverwaltung niemand für die Reparatur verantwortlich. Daher können auch zurzeit keine öffentlichen Bekanntmachungen, wie z. B. die Einladung des Ortsbeirates zu seinen Sitzungen, ausgehängt werden. Damit eine Reparatur rasch erfolgen kann, ist daher die Zuordnung dieses Schau-/Aushangkastens zu einer städtischen Dienststelle, hier am besten zum Büro der Stadtverordnetenversammlung, da diese schon für eine Anzahl dieser Kästen im Stadtgebiet verantwortlich zeichnet, vorzunehmen. Zur besseren Wahrnehmung sind Bilder anhängend.
Beratung im Ortsbeirat: 13
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 23. Oktober 2016Sie sind hierOFOF 60/13Schau- und AushangkastenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 1. November 2016OMOM 808Schau- und AushangkastenDirektanregung
- 13. Februar 2017Antwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 330Schau- und AushangkastenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme