Fehlender Rückschnitt entlang der ehemaligen Trasse der Straßenbahnlinie 13 im Berkersheimer Feld
Zusammenfassung
Der Magistrat soll prüfen, wann und durch wen der Rückschnitt entlang der ehemaligen Trasse der Straßenbahnlinie 13 im Berkersheimer Feld erfolgen wird. Dies ist wichtig für die Verkehrssicherheit und die Erreichbarkeit für Naherholungssuchende und Sportler.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenAnregung
Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, wann und durch wen der bisher fehlende Rückschnitt entlang der ehemaligen Trasse der Straßenbahnlinie 13 im Berkersheimer Feld künftig erfolgen wird.
Begründung
Auch der Feldweg ist im Rahmen der erforderlichen Verkehrssicherheit von der Stadt Frankfurt frei von überhängenden Ästen oder überbreiten Büschen zu halten. Entsprechende Regelungen sind so zu veranlassen, dass es zu keiner Zeit zu Problemen vor Ort führt. Dies ist so zum Beispiel auch für Naherholungssuchende oder sportlich aktive Menschen von Bedeutung.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 6. Oktober 2025OFOF 1123/10Fehlender Rückschnitt entlang der ehemaligen Trasse der Straßenbahnlinie 13 im Berkersheimer FeldOrtsbeiratsantrag · CDU
- 25. November 2025Sie sind hierOMOM 7744Fehlender Rückschnitt entlang der ehemaligen Trasse der Straßenbahnlinie 13 im Berkersheimer FeldDirektanregung
- 23. März 2026Antwort des Magistrats · nach 24 WochenSTST 526Fehlender Rückschnitt entlang der ehemaligen Trasse der Straßenbahnlinie 13 im Berkersheimer FeldStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats