Schulwegsicherheit: Befahren des Gehwegs in der Else-Alken-Straße verhindern
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Thema Fußverkehr verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 27.05.2011, OM 74 entstanden aus Vorlage: OF 43/5 vom 13.05.2011
Betreff: Schulwegsicherheit: Befahren des Gehwegs in der Else-Alken-Straße verhindern Der Magistrat wird gebeten, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um das Befahren des Gehwegs Richtung Friedrich-Fröbel-Schule durch Kfz zu verhindern. Hierzu sollte, analog der Frauenhofschule, auf der Ostseite ein Geländer (Drängelgitter) angebracht werden.
Begründung: Viele Eltern bringen ihre Kinder mit dem Pkw bis zum Haupteingang und holen sie nach Schulschluss wieder ab. Im Begegnungsverkehr weichen die Autofahrer auf den Gehweg aus, da die Straße für den Begegnungsverkehr zu eng ist. Gerade zu diesen Zeiten nutzen jedoch viele Schulkinder diesen Gehweg zu Fuß, mit Rollern und Fahrrädern. Die Kinder sind noch nicht in der Lage, die Gefahren richtig einzuschätzen. Deshalb sind dringend Maßnahmen erforderlich, um die Grundschüler besser zu schützen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 13. Mai 2011OFOF 43/5Schulwegsicherheit: Befahren des Gehwegs in der Else-Alken-Straße verhindernOrtsbeiratsantrag · CDU, GRÜNE, SPD
- 27. Mai 2011Sie sind hierOMOM 74Schulwegsicherheit: Befahren des Gehwegs in der Else-Alken-Straße verhindernDirektanregung
- 2. August 2011Antwort des Magistrats · nach 12 WochenSTST 916Schulwegsicherheit: Befahren des Gehwegs in der Else-Alken-Straße verhindernStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats