Maßnahmen gegen das behindernde Abstellen von E-Roller und E-Bikes im Frankfurter Süden: Schaffung von Abstellzonen für die genannten Leihfahrzeuge
Zusammenfassung
Der Vorschlag sieht vor, im Frankfurter Süden Abstellzonen für E-Roller und E-Bikes zu schaffen. Dies ist notwendig, da derzeit viele dieser Fahrzeuge auf Bürgersteigen abgestellt werden, was die Nutzung für Passanten und mobilitätseingeschränkte Personen einschränkt. Durch die Einführung von Zonen soll die Ordnung im öffentlichen Raum verbessert werden.
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Thema Fahrradfahren verfolgenAnregung
- Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Möglichkeit besteht, im Kreuzungsbereich Untere Rützelstraße/Ecke Alt-Griesheim Fahrradbügel aufzustellen. Alternativ wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob gegenüber der Arztpraxis Untere Rützelstraße 10 (vor Hausnummer 3) ein Parkplatz zu einer Fahrradstellfläche umgewandelt werden kann.
- Ferner wird der Magistrat gebeten, bei positiver Prüfung für eine schnellstmögliche Umsetzung zu sorgen.
Begründung
In den vergangenen Wochen wurden im Ortsbezirk 5 wieder vermehrt E-Roller, insbesondere auf Bürgersteigen abgestellt, so dass sie PassantInnen massiv behinderten und ein Durchkommen für mobilitätseingeschränkte Personen oft gänzlich verhinderten. Bürgersteige können von Rollstuhlfahrern oder Personen mit Kinderwagen nicht mehr genutzt werden und die Roller stellen gerade in den Abendstunden eine Stolperfalle dar. Es ist daher dringend erforderlich, dass, wie in der Innenstadt und dem Bahnhofsviertel, auch im Frankfurter Süden Zonen geschaffen werden, an denen die genannten Leihfahrzeuge zurückgegeben werden müssen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 2. September 2025Sie sind hierOMOM 7278Griesheim: Fahrradbügel in der Untere RützelstraßeDirektanregung
- 24. November 2025Antwort des Magistrats · nach 12 WochenSTST 1986Griesheim: Fahrradbügel in der Unteren RützelstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats