Unterliederbach: Einfahrt vor der Königsteiner Straße 72 und 74 neu gestalten
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Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, die Hofeinfahrt zwischen den Hausnummern 72 und 74 der Königsteiner Straße neu zu gestalten, um die Sichtverhältnisse zu verbessern und den Baum zu erhalten. Dies ist notwendig, da die aktuelle Gestaltung nach Straßenbauarbeiten im Sommer 2020 die Sicherheit beim Ein- und Ausfahren beeinträchtigt.
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Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie die Hofeinfahrt zwischen den Hausnummern 72 und 74 der Königsteiner Straße neu gestaltet werden kann, sodass sich die Sichtverhältnisse verbessern und der Baum erhalten bleibt.
Begründung
Nach Straßenbauarbeiten im Sommer 2020 wurde unter anderem der Bereich zwischen den Hausnummern 72 und 74 der Königsteiner Straße, wo sich eine breite Hofeinfahrt befindet, neu gestaltet. Dadurch ist eine sichere Ein- oder Ausfahrt in bzw. aus dem Hof nicht mehr möglich.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 2. Januar 2021OFOF 1442/6Unterliederbach: Einfahrt vor der Königsteiner Straße 72 und 74 neu gestaltenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 19. Januar 2021Sie sind hierOMOM 7112Unterliederbach: Einfahrt vor der Königsteiner Straße 72 und 74 neu gestaltenDirektanregung
- 19. Januar 2021OFOF 1471/6Unterliederbach: Einfahrt vor der Königsteiner Straße 72 und 74 neu gestaltenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 7. Mai 2021Antwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 1044Unterliederbach: Einfahrt vor der Königsteiner Straße 72 und 74 neu gestaltenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats