Es werde Licht: Beleuchtung im Freizeitpark Kalbach
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Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, die Straßenlampen im Freizeitpark Kalbach zu reinigen und gegebenenfalls zu erneuern. Zudem soll geprüft werden, ob eine Nachtabschaltung der Lampen zwischen 01:00 Uhr und 05:00 Uhr möglich ist, um Lichtemissionen zu reduzieren und Energie zu sparen.
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, die Abschlusswannen der Straßenlampen entlang des Weges durch den Freizeitpark Kalbach zu säubern bzw. soweit erforderlich zu erneuern und in diesem Zusammenhang zu prüfen, ob eine Nachtabschaltung, z. B. zwischen 01:00 Uhr und 05:00 Uhr, eingerichtet werden kann.
Begründung
Die Abschlusswannen der Straßenlampen entlang des Weges durch den Freizeitpark Kalbach sind offenbar schon längere Zeit nicht mehr gesäubert worden. Jedenfalls erscheinen sie zum größten Teil blind, u. a. offenbar infolge zahlreicher Fremdkörper, mit der Folge, dass wenig Licht nach draußen dringt. Hinzu kommt, dass einige der Abschlusswannen beschädigt sind. Der Magistrat wird daher gebeten, eine entsprechende Erneuerung/Säuberung zu veranlassen. In diesem Zusammenhang wird zur Reduzierung von Lichtemissionen und zur Energieeinsparung gebeten zu prüfen, ob eine Nachtabschaltung der entsprechenden Straßenlaternen möglich ist.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 4. Januar 2021OFOF 685/12Es werde Licht: Beleuchtung im Freizeitpark KalbachOrtsbeiratsantrag · FDP
- 15. Januar 2021Sie sind hierOMOM 7050Es werde Licht: Beleuchtung im Freizeitpark KalbachDirektanregung
- 30. April 2021Antwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 984Es werde Licht: Beleuchtung im Freizeitpark KalbachStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats