Griesheim/Nied/Schwanheim: Radwege auf der Schwanheimer Brücke
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und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, die Rad- und Fußwege auf der Schwanheimer Brücke auf ein identisches Höhenniveau anzugleichen und den getrennten Rad- und Fußweg in einen gemeinsamen Weg umzuwandeln. Dies soll die Sicherheit für Radfahrende und Fußgänger erhöhen.
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Thema Fahrradfahren verfolgenAnregung
Der Magistrat wird um Prüfung und Stellungnahme gebeten, ob es möglich ist, die beidseitigen Rad- und Fußwege auf der Schwanheimer Brücke auf ein identisches Höhenniveau anzugleichen. Gleichzeitig könnte der getrennte, als Zweirichtungsradweg gekennzeichnete Fuß- und Radweg (Zeichen 241-31) in einen gemeinsamen Fuß- und Radweg (Zeichen 240) umgewandelt werden.
Begründung
Die Schwanheimer Brücke verbindet die Stadtteile Schwanheim, Nied und Griesheim und wird von vielen zu Fuß Gehenden und Radfahrenden genutzt. Die bisherigen baulich vom Fußweg getrennten Radwege sind auf beiden Seiten sehr schmal. Die hohe Kante zum Fußweg birgt vor allem für Radfahrende Sturzpotenzial. Die Fahrradwege sind auf beiden Seiten als Zweirichtungsweg ausgeschildert. Mit dem Fahrrad ist überholen oder Begegnungsverkehr aber nicht sicher durchführbar, im Falle von Lastenfahrrädern oder Rädern mit Kinderfahrradanhänger unmöglich. Durch eine Angleichung des Höhenniveaus von Fuß- und Radweg sowie der Ausweisung als gemeinsamer Fuß- und Radweg wäre der Begegnungsverkehr und das Überholen mit dem Fahrrad sicher möglich.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 8. Oktober 2020OFOF 1394/6Griesheim/Nied/Schwanheim: Radwege auf der Schwanheimer BrückeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 24. November 2020Sie sind hierOMOM 6892Griesheim/Nied/Schwanheim: Radwege auf der Schwanheimer BrückeDirektanregung
- 22. März 2021Antwort des Magistrats · nach 24 WochenSTST 679Griesheim/Nied/Schwanheim: Radwege auf der Schwanheimer BrückeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats