Entsorgungsmöglichkeiten für Elektrokleingeräte
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, die Entsorgungsmöglichkeiten für Elektrokleingeräte im Ortsbezirk 10 zu prüfen und zu verbessern. Ziel ist es, die fachgerechte Entsorgung zu erleichtern und illegale Entsorgungen zu vermeiden.
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Thema Abfall und Sauberkeit verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie die FES es den Bewohnern des Ortsbezirks 10 erleichtern kann, Elektrokleingeräte fachgerecht zu entsorgen. Insbesondere sind die Möglichkeiten von regelmäßigen Sonderabholungen und die Aufstellung von dauerhaft installierten Sammelbehältern zu prüfen, alternativ die Annahme über das Schadstoffmobil zu ermöglichen.
Begründung
Altgeräte dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt, sondern müssen getrennt gesammelt werden. Insbesondere im Onlinehandel erworbene Geräte stellen für eine funktionierende Kreislaufwirtschaft eine Herausforderung dar. Im Ortsbezirk gibt es keinen größeren Einzelhändler, der der gesetzlichen Rücknahmepflicht unterliegen würde. Selbst diese müssen Altgeräte nur bis zu einer Kantenlänge von 25 Zentimetern zurücknehmen, wenn kein Neukauf erfolgt. Kleinbetriebe bieten zwar als Kundenservice die Rücknahme an, sollen aber auch nicht zur Müllhalde des Onlinehandels werden. Dieser muss zwar Altgeräte ebenfalls zurücknehmen, jedoch müssen die Bürger die Geräte dafür zur Post bringen. Die FES wiederum bietet bisher nur den Kofferraumservice an, bei dem Verbraucher die Altgeräte zu einem der Wertstoffhöfe in Höchst, Sachsenhausen, Bornheim oder Kalbach bringen müssen. Diese sind - mit Ausnahme des Betriebshofs Sachsenhausen - faktisch nur für Pkw-Besitzer erreichbar. Um das Ziel einer funktionierenden Kreislaufwirtschaft zu erreichen, sollen die in solchen Geräten enthaltene Rohstoffe zügig wiederverwendet werden. Das Entsorgungsangebot sollte deshalb erleichtert und damit auch illegale Entsorgungen vermieden werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 10. November 2020OFOF 1098/10Entsorgungsmöglichkeiten für ElektrokleingeräteOrtsbeiratsantrag · FDP
- 24. November 2020Sie sind hierOMOM 6885Entsorgungsmöglichkeiten für ElektrokleingeräteDirektanregung
- 12. Februar 2021Antwort des Magistrats · nach 13 WochenSTST 426Entsorgungsmöglichkeiten für ElektrokleingeräteStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats