Tatsächlich barrierefreier Zugang zur Bezirkssportanlage Kalbach
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, Maßnahmen zu ergreifen, um den barrierefreien Zugang zur Bezirkssportanlage Kalbach zu gewährleisten. Dies ist notwendig, um Rollstuhlfahrern, Radfahrern und Fußgängern den Zugang zu erleichtern und Beschwerden über zugeparkte Zuwegungen entgegenzuwirken.
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Thema Fußverkehr verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, am oberen Ende der barrierefreien Zuwegung von der Straße Am Hopfenbrunnen zur Bezirkssportanlage Kalbach durch geeignete Maßnahmen (Poller, Gitter o. Ä.) sicherzustellen, dass die Zuwegung auch im oberen Bereich dauerhaft barrierefrei bleibt und nicht durch rücksichtslos geparkte Kraftfahrzeuge versperrt wird. Für den Sportverein muss der Transport auch sperriger Geräte möglich bleiben, z. B. durch umlegbare Poller mit Schloss.
Begründung
Die barrierefreie Zuwegung von der Straße Am Hopfenbrunnen aus macht die Bezirkssportanlage Kalbach für Rollstuhlfahrer und Radfahrer zugänglich, ebenso für Fußgänger, die die vorhandene Treppe nicht benutzen können oder wollen. Die Zuwegung endet im oberen Bereich auf einer gepflasterten/größeren asphaltierten Fläche, die als Parkplatz genutzt wird. Bürger haben sich darüber beschwert, dass bei starker Frequentierung des Parkplatzes häufig auch das Ende der Zuwegung "gnadenlos" zugeparkt wird mit der Folge, dass diejenigen, die auf der oberen Ebene mit Rollstuhl, mit Fahrrad oder als Fußgänger ankommen, die Zuwegung - wenn überhaupt - nur unter großen Anstrengungen verlassen und auf die Bezirkssportanlage gelangen können. Die Aufstellung einiger Poller sollte ausreichend und geeignet sein, die notwendige Rücksichtnahme einzufordern.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 3. September 2020OFOF 622/12Tatsächlich barrierefreier Zugang zur Bezirkssportanlage KalbachOrtsbeiratsantrag · CDU
- 18. September 2020Sie sind hierOMOM 6595Tatsächlich barrierefreier Zugang zur Bezirkssportanlage KalbachDirektanregung
- 11. Januar 2021Antwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 26Tatsächlich barrierefreier Zugang zur Bezirkssportanlage KalbachStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats