Wie kann die Raumnot an der Michael-Grzimek-Schule gelindert werden?
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, Maßnahmen zur Linderung der Raumnot an der Michael-Grzimek-Schule zu prüfen. Die Begründung liegt in der steigenden Schülerzahl im Stadtteil Nieder-Eschbach, die eine dringende Lösung erfordert.
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Thema Schulen und Bildung verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, mit welchen konkreten Maßnahmen die akute Raumnot der Michael-Grzimek-Schule gelindert werden kann. Dabei wird eine Containerlösung seitens des Ortsbeirates abgelehnt.
Begründung
Im Stadtteil Nieder-Eschbach müssen stetig mehr Kinder beschult werden. Die Kapazität der bereits erweiterten Grundschule ist erschöpft. Multifunktionsräume werden von regulären Klassen zweckentfremdet belegt, andere Räume zur Hort- und Hausaufgabenbetreuung genutzt. Nieder-Eschbach wächst um weitere Neubaugebiete, die aller Voraussicht nach den Zuzug von jungen Familien mit sich bringen, deren Kinder ebenfalls einen Grundschulplatz benötigen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 6. August 2020OFOF 296/15Wie kann die Raumnot an der Michael-Grzimek-Schule gelindert werden?Ortsbeiratsantrag · BFF
- 21. August 2020Sie sind hierOMOM 6374Wie kann die Raumnot an der Michael-Grzimek-Schule gelindert werden?Direktanregung
- 13. November 2020Antwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 1980Wie kann die Raumnot an der Michael-Grimek-Schule gelindert werden?Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats