Planungen der GWH für den Ginsterweg
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängiges Bürgerprojekt seit 2010. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
E-Mail-Abo einrichtenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 29.11.2011, OM 632 entstanden aus Vorlage: OF 118/10 vom 13.11.2011
Betreff: Planungen der GWH für den Ginsterweg Der Magistrat wird in Verbindung mit der Gemeinnützigen Wohnungsgesellschaft mbH Hessen (GWH) gebeten, Auskunft über den Stand der weiteren Planungen für die Bebauung im Ginsterweg am Frankfurter Berg zu geben.
Begründung: Die ehemaligen Wohnungen im Ginsterweg sind seit circa zwei Jahren anscheinend vollständig und endgültig geräumt. Nach dem Bezug der ersten Teile der ,,GWH fliederGärten" und dem mittlerweile bereits erfolgten Beginn des nächsten Bauabschnittes (geplanter Bezug Herbst/Winter 2012) besteht Informationsbedarf, wie und wann es mit der Bebauung im Ginsterweg weitergeht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 13. November 2011OFOF 118/10Planungen der GWH für den GinsterwegOrtsbeiratsantrag · CDU
- 29. November 2011Sie sind hierOMOM 632Planungen der GWH für den GinsterwegDirektanregung
- 20. Februar 2012Antwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 292Planungen der GWH für den GinsterwegStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats