Planungen der GWH für den Ginsterweg
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Ginsterweg Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird in Verbindung mit den zuständigen Stellen - insbesondere der Gemeinnützigen Wohnungsgesellschaft mbH Hessen (GWH) - gebeten, über den Stand der weiteren Planungen für die Bebauung im Ginsterweg am Fra nkfurter Berg Auskunft zu geben. Begründung: Die ehemaligen Wohnungen im Ginsterweg sind seit ca. zwei Jahren - anscheinend vollständig und endgültig - geräumt. Nach dem Bezug der ersten Teile der ,,fliederGärten" und dem mittlerweile bereits erfolgten Beginn des nächsten Bauabschnittes (geplanter Bezug Herbst/ Winter 2012) besteht Informationsbedarf, wie und wann es mit der Bebauung im Ginsterweg weitergeht.
Inhalt
Antrag vom 13.11.2011, OF 118/10
Betreff: Planungen der GWH für den Ginsterweg Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird in Verbindung mit den zuständigen Stellen - insbesondere der Gemeinnützigen Wohnungsgesellschaft mbH Hessen (GWH) - gebeten, über den Stand der weiteren Planungen für die Bebauung im Ginsterweg am Fra nkfurter Berg Auskunft zu geben.
Begründung: Die ehemaligen Wohnungen im Ginsterweg sind seit ca. zwei Jahren - anscheinend vollständig und endgültig - geräumt. Nach dem Bezug der ersten Teile der ,,fliederGärten" und dem mittlerweile bereits erfolgten Beginn des nächsten Bauabschnittes (geplanter Bezug Herbst/ Winter 2012) besteht Informationsbedarf, wie und wann es mit der Bebauung im Ginsterweg weitergeht.Beratung im Ortsbeirat: 10
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 13. November 2011Sie sind hierOFOF 118/10Planungen der GWH für den GinsterwegOrtsbeiratsantrag · CDU
- 29. November 2011OMOM 632Planungen der GWH für den GinsterwegDirektanregung
- 20. Februar 2012Antwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 292Planungen der GWH für den GinsterwegStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme