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Alt-Preungesheim und die Kreuzstraße müssen leuchten!

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 10
21 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren1 Sitzung
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Zusammenfassung

Der Ortsbeirat 10 beantragt, die Straßenbeleuchtung in Alt-Preungesheim und Kreuzstraße zu verbessern, da die aktuelle Beleuchtung unzureichend ist. Dies soll die Sicherheit der Fußgänger insbesondere in der dunklen Jahreszeit erhöhen.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

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Anregung

Der Magistrat wird gebeten, die Straßenlaternen (Gas) an den folgenden Stellen der Straßen Alt- Preungesheim und Kreuzstraße zu optimieren:

Alt-Preungesheim mit den Nummern 6, 9, 11 (kein Licht) und mit den Nummern 3, 7, 8, 10 (schwache Beleuchtung).

Kreuzstraße mit den Nummern 6, 7 (kein Licht) und mit den Nummern 3, 4, 5, 9, 12 (schwache Beleuchtung).

Begründung

Eine schlechte Straßenbeleuchtung, besonders in der dunklen Jahreszeit, ist für Fußgänger ein erhöhtes Risiko.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 21. Oktober 2024OFOF 903/10AltPreungesheim und die Kreuzstraße müssen leuchten!Ortsbeiratsantrag · FDP
  2. 5. November 2024Sie sind hier
    OMOM 6054AltPreungesheim und die Kreuzstraße müssen leuchten!
    Direktanregung
  3. 17. März 2025Antwort des Magistrats · nach 21 WochenSTST 410Alt-Preungesheim und die Kreuzstraße müssen leuchten!Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 10
Sitzung 37 · 18.03.2025
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Zur Kenntnis
Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 66-0

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

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