Informationstafel für die Kalbacher Stele im Freizeitpark Kalbach
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, eine Informationstafel für Einwohnerinnen und Einwohner sowie für Besucherinnen und Besucher mit Informationen zur Stele anzubringen, z. B. die Geschichte, den Bezug zu Kalbach und mit Informationen zu dem Künstler, der sie aufgestellt hat. Dies soll in Zusammenarbeit mit dem Bürgerverein geschehen.
Begründung
Die Stele steht seit 1979 im Freizeitpark Kalbach. Leider wissen viele Bürgerinnen und Bürger sowie Besucherinnen und Besucher nicht, worum es sich bei dieser Stele handelt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 21. Juni 2021OFOF 72/12Informationstafel für die Kalbacher Stele im Stadtpark KalbachOrtsbeiratsantrag · LINKE.
- 9. Juli 2021Sie sind hierOMOM 602Informationstafel für die Kalbacher Stele im Freizeitpark KalbachDirektanregung
- 27. September 2021STST 1786Informationstafel für die Kalbacher Stele im Freizeitpark KalbachStellungnahme
- 18. Februar 2022STST 438Informationstafel für die Kalbacher Stele im Freizeitpark KalbachStellungnahme
- 7. März 2022OFOF 199/12Info-Schild für Kalbacher SteleOrtsbeiratsantrag · GRÜNE, LINKE.
- 18. März 2022OIBOIB 105Info-Schild für Kalbacher SteleBudget-Initiative
- 3. Juni 2022STST 1374Info-Schild für Kalbacher SteleStellungnahme
- 14. Oktober 2022Antwort des Magistrats · nach 69 WochenSTST 2436Info-Schild für Kalbacher SteleStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats