Sanierung der Trauerhalle auf dem Alten Friedhof
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, den Abriss der Trauerhalle auf dem Alten Friedhof zu verhindern und stattdessen Sanierungsmaßnahmen einzuleiten. Dies wird als notwendig erachtet, um den kulturellen und historischen Wert des Alten Friedhofs für die Bürger von Nieder-Erlenbach zu bewahren.
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Thema Wohnen verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, den bevorstehenden Abriss der Trauerhalle auf dem Alten Friedhof zu verhindern. Stattdessen sind die Sanierungsmaßnahmen unverzüglich auszuschreiben und zu beauftragen. Als Finanzierungsmittel stehen die Einnahmen aus dem Verkauf der Friedhofserweiterungsfläche des Neuen Friedhofes zur Verfügung.
Begründung
Der Alte Friedhof mit seiner Trauerhalle ist seit jeher in Nieder-Erlenbach verankert. Der Abriss der Trauerhalle würde von vielen Nieder-Erlenbacher Bürgerinnen und Bürgern als willkürliche Maßnahme der Stadt Frankfurt gesehen werden, zumal der Alte Friedhof nach wie vor als letzter Ruheort gerade von vielen alteingesessenen Bürgern gewählt wird. Hier haben viele Menschen ihre Familiengräber gekauft und möchten hier auch ihre Trauerfeier begehen. Durch den Wandel der Beerdigungskultur ist abzusehen, dass der Alte Friedhof noch lange in Betrieb bleibt, sodass die Trauerhalle auch in Zukunft genutzt werden wird.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 26. Februar 2020OFOF 265/13Sanierung der Trauerhalle auf dem alten FriedhofOrtsbeiratsantrag · CDU
- 10. März 2020Sie sind hierOMOM 5909Sanierung der Trauerhalle auf dem Alten FriedhofDirektanregung
- 15. Juni 2020Antwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 1155Sanierung der Trauerhalle auf dem Alten FriedhofStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats