Krähen im Oberen Kalbacher Weg sowie an der U-Bahn-Station "Kalbach" in Bonames
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, Maßnahmen zur Reduzierung der Saatkrähenpopulation im Oberen Kalbacher Weg und an der U-Bahn-Station "Kalbach" zu prüfen. Dies ist notwendig, um die Verschmutzung durch Vogelkot zu verringern und die Lebensqualität der Anwohner und Fahrgäste zu verbessern.
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Thema Öffentlicher Nahverkehr und neue Mobilität verfolgenAnregung
Der Magistrat wird erneut gebeten, mit den zuständigen Stellen - insbesondere mit der FES und der VGF - und unter Berücksichtigung der EU-Vogelschutzrichtlinie sowie des Bundesnaturschutzgesetzes zu prüfen und zu berichten, wie der lokal leider sehr konzentrierten Saatkrähenpopulation in Bonames im Oberen Kalbacher Weg sowie im Bereich der U-Bahn-Station "Kalbach" auflockernd begegnet werden kann, um der teils extremen Verkotung vor Ort zu begegnen. Auch zusätzliche Reinigung der betroffenen Stellen ist von Nöten. Die bisherigen Stellungnahmen des Magistrats sind bekanntlich noch nicht abgeschlossen.
Begründung
Insbesondere Anwohnerinnen und Anwohner sowie Fahrgäste der U-Bahn-Linien sind von der Verschmutzung betroffen. Angemessene Gegenmaßnahmen sind erforderlich.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 21. Februar 2020STST 367U-Bahn-Station „Kalbach“Stellungnahme
- 10. März 2020OFOF 963/10Krähen im Oberen Kalbacher Weg sowie an der U-Bahn Station „Kalbach“ in BonamesOrtsbeiratsantrag · CDU
- 10. März 2020Sie sind hierOMOM 5872Krähen im Oberen Kalbacher Weg sowie an der U-Bahn-Station „Kalbach“ in BonamesDirektanregung
- 29. Mai 2020Antwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 1080Krähen im Oberen Kalbacher Weg sowie an der U-Bahn-Station "Kalbach" in BonamesStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats