Getrennter Radweg auf der Berkersheimer Bahnstraße
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, einen abgetrennten Rad- und Fußweg auf der Berkersheimer Bahnstraße zu planen, um die Sicherheit für Radfahrer und Fußgänger zu erhöhen. Dies ist notwendig, da der bestehende Gehweg zu schmal ist und eine Trennung vom motorisierten Verkehr erforderlich ist.
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Thema Fahrradfahren verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, einen abgetrennten, niveaugleichen und farblich markierten Rad- und Fußweg auf der Berkersheimer Bahnstraße zwischen Niddabrücke und Berkersheimer Bahnhof zu planen und nach Abschluss der Bauarbeiten durch die DB einzurichten.
Begründung
Die ursprünglich einspurige Straße ist ausschließlich für Kleinbusse und landwirtschaftlichen Verkehr zugelassen. Der durch hohen Bordstein abgetrennte Gehweg ist zu schmal, um den Rad- und Fußgängerverkehr gleichzeitig aufzunehmen. Zur Erhöhung der Sicherheit auf dieser von Radfahrern stark frequentierten Radschnellverbindung Richtung Innenstadt ist eine deutliche Trennung der Busse und des zulässigen motorisierten Verkehrs vom Rad- und Fußgängerverkehr wichtig.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 23. Februar 2020OFOF 237/14Getrennter Radweg auf der Berkersheimer BahnstraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 9. März 2020Sie sind hierOMOM 5861Getrennter Radweg auf der Berkersheimer BahnstraßeDirektanregung
- 19. Juni 2020Antwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 1173Getrennter Radweg auf der Berkersheimer BahnstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats