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Erhalt der Familienbildung des Kinder- und Familienzentrums Pfortenstraße 44

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 11
43 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren4 Sitzungen
Vorlage
Idee
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Zusammenfassung

Der Magistrat wird gebeten, sich für den Erhalt der Familienbildung des Kinder- und Familienzentrums in der Pfortenstraße 44 einzusetzen, da der Verkauf des dazugehörigen Hauses die wichtige Arbeit des Zentrums gefährden könnte. Es wird erwartet, dass durch den Erhalt die sozialen Angebote für Familien im Stadtteil gesichert werden.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Zu dieser Straße geht es weiter

Pfortenstraße — 10 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 04.09.2026.

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Anregung

Der Magistrat wird gebeten, sich für den Erhalt der Familienbildung des Kinder- und Familienzentrums in der Pfortenstraße 44 einzusetzen.

Begründung

Das zum Kinder- und Familienzentrum gehörende Haus der Familienbildung (ehemaliges Pfarrhaus), welches dem Evangelischen Regionalverband gehört, möchte dieser verkaufen. Da es die Stadt Frankfurt bis dato nicht kaufen möchte, könnte dies bei einem Verkauf an Dritte bedeuten, dass die wichtige Arbeit des Familienzentrums dort nicht mehr stattfinden kann. Diese Arbeit beinhaltet z. B. stadtteiloffene Angebote für Familien und die stark nachgefragte Sozialberatung. Ohne dieses wichtige, kostenfreie Angebot, das zu jedem Kinder- und Familienzentrum gehört, würde der Stadtteil abgewertet werden und Personen, welche ein entsprechendes Angebot annehmen wollten, müssten in andere Stadtteile ausweichen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 1. Januar 2020OFOF 643/11Erhalt der Familienbildung des Kinder- und Familienzentrums Pfortenstraße 44Ortsbeiratsantrag · SPD, CDU, GRÜNE, LINKE., FDP
  2. 20. Januar 2020Sie sind hier
    OMOM 5697Erhalt der Familienbildung des Kinder- und Familienzentrums Pfortenstraße 44
    Direktanregung
  3. 30. Oktober 2020Antwort des Magistrats · nach 43 WochenSTST 1923Erhalt der Familienbildung des Kinder- und Familienzentrums Pfortenstraße 44Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf4 Beratungen
OBR 11
Sitzung 39 · 22.06.2020
TO I, TOP 7
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 11
Sitzung 40 · 24.08.2020
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 11
Sitzung 41 · 21.09.2020
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 11
Sitzung 42 · 26.10.2020
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 51

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