Sindlingen: Beleuchtung der östlichen Mockstädter Straße - Lücke schließen
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Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, die östliche Mockstädter Straße in Sindlingen mit einer Beleuchtung auszustatten, um die Sicherheit für Fußgänger und Radfahrer zu erhöhen. Dies schließt eine Lücke im bestehenden Beleuchtungsnetz und verbessert die Erreichbarkeit der Sporthalle sowie der Freizeitgärten.
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Thema Fahrradfahren verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, den östlichen - circa 100 Meter langen - Abschnitt der Mockstädter Straße (zwischen Weinbergstraße und Okrifteler Straße) mit einer Beleuchtung zu versehen. Die Anregung wurde im regionalen Präventionsrat zur Erhöhung der Sicherheit in diesem Bereich vorgetragen und befürwortet.
Begründung
Die östliche Mockstädter Straße ist ohne Gehwege, wird aber von Besuchern der Sporthalle des Turnvereins Sindlingen, von Spaziergängern in die Freizeitgärten Wingerte ebenso wie von Radfahrern, die den Radweg der B 40-Mainbrücke nutzen, häufig frequentiert. Eine Beleuchtung würde den Weg für diese Bürger erheblich sicherer machen und eine kurze Lücke im Beleuchtungsnetz zwischen Weinbergstraße, Okrifteler Straße und dem westlichen Teil der Mockstädter Straße schließen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 14. Dezember 2019OFOF 1209/6Sindlingen: Beleuchtung der östlichen Mockstädter Straße - Lücke schließenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 21. Januar 2020Sie sind hierOMOM 5695Sindlingen: Beleuchtung der östlichen Mockstädter Straße - Lücke schließenDirektanregung
- 20. April 2020STST 785Sindlingen: Beleuchtung der östlichen Mockstädter Straße - Lücke schließenStellungnahme
- 19. Oktober 2020Antwort des Magistrats · nach 44 WochenSTST 1891Sindlingen: Beleuchtung der östlichen Mockstädter Straße - Lücke schließenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats