Johannisbeersträucher und Obstbäume auf dem Alten Friedhof Ginnheim anpflanzen
Zusammenfassung
Der Vorschlag sieht vor, Johannisbeersträucher und Obstbäume auf dem Alten Ginnheimer Friedhof zu pflanzen, um das Konzept der "Essbaren Stadt" zu fördern. Dies soll den Bürgerinnen und Bürgern, insbesondere den Kindern der Diesterwegschule, zugutekommen.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängiges Bürgerprojekt seit 2010. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, auf der eingezäunten Grünfläche auf dem Alten Ginnheimer Friedhof im Sinne der "Essbaren Stadt" Johannisbeersträucher und nach Möglichkeit Obstbäume zu pflanzen.
Begründung
Der Begriff "Essbare Stadt" bezeichnet ein Städtekonzept, bei dem auf öffentlichen, gut zugänglichen Flächen Obst, Gemüse und andere Nutzpflanzen angebaut werden, die dann für alle Menschen frei zur Verfügung stehen. Besucherinnen und Besucher des Spielplatzes und die Kinder der Diesterwegschule könnten hier besonders partizipieren.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 19. Mai 2024OFOF 765/9Johannisbeere und Obstbäume auf dem Alten Friedhof Ginnheim anpflanzenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 6. Juni 2024Sie sind hierOMOM 5588Johannisbeersträucher und Obstbäume auf dem Alten Friedhof Ginnheim anpflanzenDirektanregung
- 9. September 2024Antwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 1626Johannisbeersträucher und Obstbäume auf dem Alten Friedhof Ginnheim anpflanzenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats