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Johannisbeersträucher und Obstbäume auf dem Alten Friedhof Ginnheim anpflanzen

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 9
16 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Der Vorschlag sieht vor, Johannisbeersträucher und Obstbäume auf dem Alten Ginnheimer Friedhof zu pflanzen, um das Konzept der "Essbaren Stadt" zu fördern. Dies soll den Bürgerinnen und Bürgern, insbesondere den Kindern der Diesterwegschule, zugutekommen.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgen

Anregung

Der Magistrat wird gebeten, auf der eingezäunten Grünfläche auf dem Alten Ginnheimer Friedhof im Sinne der "Essbaren Stadt" Johannisbeersträucher und nach Möglichkeit Obstbäume zu pflanzen.

Begründung

Der Begriff "Essbare Stadt" bezeichnet ein Städtekonzept, bei dem auf öffentlichen, gut zugänglichen Flächen Obst, Gemüse und andere Nutzpflanzen angebaut werden, die dann für alle Menschen frei zur Verfügung stehen. Besucherinnen und Besucher des Spielplatzes und die Kinder der Diesterwegschule könnten hier besonders partizipieren.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 19. Mai 2024OFOF 765/9Johannisbeere und Obstbäume auf dem Alten Friedhof Ginnheim anpflanzenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 6. Juni 2024Sie sind hier
    OMOM 5588Johannisbeersträucher und Obstbäume auf dem Alten Friedhof Ginnheim anpflanzen
    Direktanregung
  3. 9. September 2024Antwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 1626Johannisbeersträucher und Obstbäume auf dem Alten Friedhof Ginnheim anpflanzenStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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