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Geschwindigkeitsmessungen in der Renettenstraße

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 10
123 Wochen bis zur Antwort6 Stationen im Verfahren
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Zusammenfassung

Der Ortsbeirat 10 fordert den Magistrat auf, die Geschwindigkeitskontrollen in der Renettenstraße zu überprüfen und die Ergebnisse zu berichten. Dies geschieht aufgrund der Wahrnehmungen von Anwohnern über überhöhte Geschwindigkeiten, insbesondere abends und nachts.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Renettenstraße — 3 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 31.08.2026.

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Neues zu Renettenstraße per E-Mail

Anregung

Die Renettenstraße befindet sich innerhalb einer Tempo-30-Zone. Es häufen sich die Wahrnehmungen von Fahrzeugen, die diese in beiden Fahrtrichtungen subjektiv deutlich schneller als mit der vorgeschriebenen Geschwindigkeit durchfahren. Besorgte Anwohner traten an den Ortsbeirat heran. Diese berichten von einer wahrgenommenen Zunahme an deutlich überhöhten Geschwindigkeiten und den damit verbundenen Gefährdungspotenzialen für die Kinder und Anwohner*innen, besonders auffällig abends bzw. nachts.

Der Magistrat teilte dem Ortsbeirat letztmalig in der Stellungnahme vom 24.10.2022, ST 2511, mit, dass "die Übertretungsquote der seit Mai 2022 vorgenommenen Geschwindigkeitskontrollen zudem unauffällig ist". Leider genießen mittlerweile auch die sogenannten Enforcement-Trailer einen gewissen Bekanntheits- bzw. Erkennungsgrad, welche evtl. auch eine niedrige Zahl an Unauffälligkeiten begünstigen.

Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie viele Kontrollen seit November 2022 durchgeführt wurden und welche Erkenntnisse daraus vorliegen.

Aufgrund der vorgenannten Vermutung zu den Enforcement-Trailern bittet der Ortsbeirat ferner darum, zeitnah eine mehrwöchige, unauffällige Messung per Viacount (o. Ä .) durchzuführen. Der Ortsbeirat 10 bittet, über die erhobenen Messergebnisse entsprechend informiert zu werden.

Begründung

Renettenstraße Vorgang: OM 2467/22 OBR 10; ST 2511/22 Die Renettenstraße befindet sich innerhalb einer Tempo-30-Zone. Es häufen sich die Wahrnehmungen von Fahrzeugen, die diese in beiden Fahrtrichtungen subjektiv deutlich schneller als mit der vorgeschriebenen Geschwindigkeit durchfahren. Besorgte Anwohner traten an den Ortsbeirat heran. Diese berichten von einer wahrgenommenen Zunahme an deutlich überhöhten Geschwindigkeiten und den damit verbundenen Gefährdungspotenzialen für die Kinder und Anwohner*innen, besonders auffällig abends bzw. nachts. Der Magistrat teilte dem Ortsbeirat letztmalig in der Stellungnahme vom 24.10.2022, ST 2511, mit, dass "die Übertretungsquote der seit Mai 2022 vorgenommenen Geschwindigkeitskontrollen zudem unauffällig ist". Leider genießen mittlerweile auch die sogenannten Enforcement-Trailer einen gewissen Bekanntheits- bzw. Erkennungsgrad, welche evtl. auch eine niedrige Zahl an Unauffälligkeiten begünstigen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 20. Juni 2022OFOF 348/10Haifischzähne auf der RenettenstraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 5. Juli 2022OMOM 2467Haifischzähne auf der RenettenstraßeDirektanregung
  3. 24. Oktober 2022STST 2511Haifischzähne auf der RenettenstraßeStellungnahme
  4. 21. Mai 2024OFOF 819/10Geschwindigkeitsmessungen in der RenettenstraßeOrtsbeiratsantrag · SPD
  5. 4. Juni 2024Sie sind hier
    OMOM 5560Geschwindigkeitsmessungen in der Renettenstraße
    Direktanregung
  6. 28. Oktober 2024Antwort des Magistrats · nach 123 WochenSTST 1851Geschwindigkeitsmessungen in der RenettenstraßeStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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