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Nichtbeachtung von Signalzeichen auf der A-Linie durch die U-Bahnen auf der Eschersheimer Landstraße

Vorlagentyp: OM
34 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren3 Sitzungen
Vorlage
Idee
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Thema Öffentlicher Nahverkehr und neue Mobilität verfolgen

Inhalt

Anregung an den Magistrat vom 05.12.2019, OM 5546 entstanden aus Vorlage: OF 725/9 vom 21.11.2019

Betreff: Nichtbeachtung von Signalzeichen auf der A-Linie durch die U-Bahnen auf der Eschersheimer Landstraße Bürgerbeschwerden weisen darauf hin, dass auf der oberirdischen Strecke der U-Bahn-Linien U 1, U 2 und U 3 auf der Eschersheimer Landstraße zwischen den Haltestellen "Dornbusch" und "Lindenbaum" häufig das Haltesignal vor den Streckenübergängen durch die Fahrer missachtet wird. Das soll insbesondere die U-Bahn-Linie 2 betreffen. Dabei soll es zu gefährlichen Situationen für querende Schüler der in der Nähe gelegenen Schulen (Wöhlerschule, Ludwig-Richter-Schule) gekommen sein, wofür Zeugen benannt werden. Der Magistrat wird gebeten, die Situation auf der Strecke, insbesondere die Schaltung der Signalanlagen, zu überprüfen und ggf. durch geeignete Maßnahmen Abhilfe zu schaffen und dem Ortsbeirat zeitnah über das Veranlasste zu berichten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 21. November 2019OFOF 725/9Nichtbeachtung von Signalzeichen auf der A-Linie der U-Bahn auf der Eschersheimer LandstraßeOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 5. Dezember 2019Sie sind hier
    OMOM 5546Nichtbeachtung von Signalzeichen auf der A-Linie durch die U-Bahnen auf der Eschersheimer Landstraße
    Direktanregung
  3. 13. Juli 2020Antwort des Magistrats · nach 34 WochenSTST 1296Nichtbeachtung von Signalzeichen auf der A-Linie durch die U-Bahnen auf der Eschersheimer Land-straßeStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf3 Beratungen
OBR 9
Sitzung 38 · 20.02.2020
TO I, TOP 4
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 9
Sitzung 39 · 28.05.2020
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 9
Sitzung 40 · 25.06.2020
TO I, TOP 4
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92 10

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