Durchgängig Tempo 30 auf der Niederurseler Landstraße zwischen Einmündung Roßkopfstraße und Einmündung Praunheimer Weg
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Bisheriger Verlauf
20.10.2019
04.12.2019
20.03.2020
Antrag Ortsbeirat
Durchgängig Tempo 30 auf der Niederurseler Landstraße zwischen Einmündung Roßkopfstraße und Einmündung Praunheimer Weg
Details im PARLIS OF_500-8_2019Ortsbeirat Magistratsvorlage
Durchgängig Tempo 30 auf der Niederurseler Landstraße zwischen Einmündung Roßkopfstraße und Einmündung Praunheimer Weg
Details im PARLIS OM_5535_2019Stellungnahme des Magistrats
Durchgängig Tempo 30 auf der Niederurseler Landstraße zwischen Einmündung Roßkopfstraße und Einmündung Praunheimer Weg
Details im PARLIS ST_572_202020.10.2019
Antrag Ortsbeirat
Durchgängig Tempo 30 auf der Niederurseler Landstraße zwischen Einmündung Roßkopfstraße und Einmündung Praunheimer Weg
Details im PARLIS OF_500-8_201904.12.2019
Anregung Ortsbeirat
Durchgängig Tempo 30 auf der Niederurseler Landstraße zwischen Einmündung Roßkopfstraße und Einmündung Praunheimer Weg
Details im PARLIS OM_5535_201920.03.2020
Stellungnahme des Magistrats
Durchgängig Tempo 30 auf der Niederurseler Landstraße zwischen Einmündung Roßkopfstraße und Einmündung Praunheimer Weg
Details im PARLIS ST_572_2020S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 04.12.2019, OM 5535 entstanden aus Vorlage: OF 500/8 vom 20.10.2019
Betreff: Durchgängig Tempo 30 auf der Niederurseler Landstraße zwischen Einmündung Roßkopfstraße und Einmündung Praunheimer Weg
Der Magistrat wird beauftragt, auf der gesamten Niederurseler Landstraße Tempo 30 einzurichten. Begründung:
1. Viele Schüler der Heinrich-Kromer-Schule kommen mit dem Fahrrad. Zwischen Praunheimer Weg und Roßkopfstraße gibt es auf der gegenüberliegenden Seite der Schule keinen ausgewiesenen Fahrradweg. 2. Im verhältnismäßig kurzen Abschnitt der Niederurseler Landstraße zwischen Roßkopfstraße und dem Praunheimer Weg wechseln mehrmals die Angaben zur erlaubten Höchstgeschwindigkeit zwischen Tempo 30 und Tempo 50. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.03.2020, ST 572 Aktenzeichen: 32 1