Selbstbestimmtes Seniorenwohnen in Heddernheim
Lesezeit: 2 Minuten
Bisheriger Verlauf
01.10.2019
04.12.2019
14.04.2020
18.06.2020
Ortsbeirat Magistratsvorlage
Selbstbestimmtes Seniorenwohnen in Heddernheim
Details im PARLIS OM_5531_2019Stellungnahme des Magistrats
Selbstbestimmtes Seniorenwohnen in Heddernheim
Details im PARLIS ST_691_2020Anregung Ortsbeirat
Grundschule im geplanten Wohngebiet „An der Sandelmühle“ Vortrag des Magistrats vom 29.05.2020, M 85
Details im PARLIS OA_577_202001.10.2019
04.12.2019
14.04.2020
Stellungnahme des Magistrats
Selbstbestimmtes Seniorenwohnen in Heddernheim
Details im PARLIS ST_691_202018.06.2020
Anregung Ortsbeirat
Grundschule im geplanten Wohngebiet „An der Sandelmühle“ Vortrag des Magistrats vom 29.05.2020, M 85
Details im PARLIS OA_577_2020 Partei(en):
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 04.12.2019, OM 5531 entstanden aus Vorlage: OF 488/8 vom 01.10.2019
Betreff: Selbstbestimmtes Seniorenwohnen in Heddernheim
Der Magistrat wird beauftragt, bei der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 889 für das Neubaugebiet "Sandelmühle" auch Flächen für eine Wohnanlage mit seniorengerechten Wohnungen zu berücksichtigen. Begründung:
Viele Senioren aus Heddernheim würden gerne im Alter im vertrauten Stadtteil bleiben und selbstbestimmt wohnen. Dazu ist oft die Verkleinerung der Wohnung oder ein Auszug aus dem Einfamilienhaus nötig. Hierfür gibt es im Stadtteil Heddernheim zu wenig Angebote, die zudem noch Zugangsbeschränkungen aufweisen (St. Katharinen- und Weißfrauenstift, St. Thomas-Wohnanlage), aber auch die Flächen sind selten, die dafür geeignet wären. Das Neubaugebiet "Sandelmühle" bietet die Chance, eine solche Wohnanlage zu realisieren, denn der Ortskern von Heddernheim kann fußläufig oder mit der Stadtbahn noch gut erreicht werden. Der Magistrat hat erst kürzlich mitgeteilt, dass das neue Wohngebiet in hohem Maße dem sozialen Wohnungsbau dienen soll, denn die von der Wohnungsbaugesellschaft ABG geplanten Wohnungen werden zu 75 Prozent nach den Förderwegen 1 und 2 realisiert (F 1958 v. 19.06.2019). Im Interesse eines guten Bevölkerungsmixes sollte auch eine Wohnanlage für Senioren diesem sozialen Ansatz folgen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8
dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.04.2020, ST 691 Anregung vom 18.06.2020, OA 577
Aktenzeichen: 61 0