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Anbringen des Zusatzschildes Nr. 1040-32 am Parkplatz des neuen Friedhofes

Vorlagentyp: OM
19 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
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Inhalt

Anregung an den Magistrat vom 26.11.2019, OM 5489 entstanden aus Vorlage: OF 248/13 vom 11.11.2019

Betreff: Anbringen des Zusatzschildes Nr. 1040-32 am Parkplatz des neuen Friedhofes Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass am Parkplatz des neuen Friedhofes in der Straße Alt-Erlenbach 84 das Zusatzschild mit der Nummer 1040-32 "Parken nur mit Parkscheibe für die Dauer von zwei Stunden" angebracht wird. Da der Parkplatz immer wieder mit Autos belegt ist, haben Trauergäste und Besucher des Friedhofes keine Möglichkeit, ihr Fahrzeug für den Besuch des Friedhofes abzustellen.

Begründung: Immer mehr Trauerfeiern finden auf dem neuen Friedhof in Nieder-Erlenbach statt. Sehr oft müssen Trauergäste mit dem Auto anreisen und finden dann keinen Parkplatz auf dem Parkplatz des Friedhofes, da dieser von anderen Verkehrsteilnehmern belegt ist. Das Schild "Nur für Friedhofsbesucher" steht gut sichtbar an der Einfahrt, wird jedoch ignoriert. Mit dem Zusatzschild "Parken nur mit Parkscheibe für die Dauer von zwei Stunden" werden alle Verkehrsteilnehmer nochmals darauf hingewiesen, dass dies kein Dauerparkplatz ist. Auch die Verkehrsüberwachung könnte die Stelle besser überwachen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 13

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 11. November 2019OFOF 248/13Anbringen des Zusatzschildes Nr. 1040-32 am Parkplatz des neuen FriedhofesOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 26. November 2019Sie sind hier
    OMOM 5489Anbringen des Zusatzschildes Nr. 1040-32 am Parkplatz des neuen Friedhofes
    Direktanregung
  3. 20. März 2020Antwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 611Anbringen des Zusatzschildes Nr. 1040-32 am Parkplatz des neuen FriedhofesStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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