Quartiersmanagement für den Frankfurter Berg
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, ein Quartiersmanagement für den Frankfurter Berg einzurichten, um den Anwohnern Unterstützung zu bieten. Dies ist notwendig, da viele Anwohner aufgrund der Coronafolgen Hilfe benötigen und die bestehenden Angebote nicht ausreichen.
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Thema Stadtplanung verfolgenAnregung
Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, wie und ab wann schnellstmöglich ein Quartiersmanagement für den Frankfurter Berg eingerichtet werden kann.
Begründung
Ein Quartiersmanagement für Berkersheim und für den Frankfurter Berg wird seitens des Magistrates aus Kostengründen nicht genehmigt (siehe Stellungnahme vom 13.01.2023, ST 111). Nach Rücksprache mit den Quartiersmanagements Preungesheim sowie Eckenheim ist eine Mehrfachbelastung im Jahr 2023 deutlich zu erkennen. Besonders viele Anwohner vom Frankfurter Berg suchen Hilfe oder besuchen Veranstaltungen, die eigentlich vorwiegend an Anwohner von Preungesheim oder Eckenheim gerichtet sind. Nicht nur Angebote, die an Frauen gerichtet sind, sind besonders gefragt, sondern auch viele Familien brauchen Hilfe, da sie noch mit den schweren Folgen der Coronazeiten zu kämpfen haben.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 29. August 2022OFOF 399/10Quartiersmanagement für Berkersheim und für den Frankfurter BergOrtsbeiratsantrag · CDU
- 13. September 2022OMOM 2700Quartiersmanagement für Berkersheim und für den Frankfurter BergDirektanregung
- 13. Januar 2023STST 111Quartiersmanagement für Berkersheim und für den Frankfurter BergStellungnahme
- 9. April 2024OFOF 797/10Quartiersmanagement für den Frankfurter BergOrtsbeiratsantrag · FDP
- 23. April 2024Sie sind hierOMOM 5378Quartiersmanagement für den Frankfurter BergDirektanregung
- 1. Juli 2024Antwort des Magistrats · nach 96 WochenSTST 1319Quartiersmanagement für den Frankfurter BergStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats