Instandsetzung der Wege im Frankfurter Stadtwald
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, die Schäden an den Wegen im Frankfurter Stadtwald, insbesondere um den Maunzenweiher, zeitnah zu beheben. Dies ist notwendig, da die Wege nach dem Winter und Unwettern teilweise unpassierbar sind und der Stadtwald als Naherholungsgebiet dient.
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, die nach dem Winter und/oder Unwettern im Gebiet des Frankfurter Stadtwalds entstandenen Schäden an den Wegen, die die Nutzung derselben - besonders des Weges um den Maunzenweiher - beeinträchtigen, zeitnah zu beheben.
Begründung
Nach dem Winter und/oder nach Unwettern sind die Wege im Stadtwald - besonders der Weg um den Maunzenweiher - zum Teil nicht mehr oder nur in einem ungenügenden Maße passierbar. Da der Frankfurter Stadtwald Mitbürgerinnen und Mitbürgern als Naherholungsgebiet dient, sollten die Wege zeitnah wieder in einen ordnungsgemäßen Zustand gebracht werden, der die uneingeschränkte Nutzung derselben zulässt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 27. Februar 2024OFOF 1028/5Instandsetzung der Wege im Frankfurter StadtwaldOrtsbeiratsantrag · CDU, SPD, FDP
- 15. März 2024Sie sind hierOMOM 5322Instandsetzung der Wege im Frankfurter StadtwaldDirektanregung
- 17. Juni 2024Antwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 1225Instandsetzung der Wege im Frankfurter StadtwaldStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats