Nicht schon wieder! Keine Erweiterung der Europäischen Schule auf Kosten der ErnstReuterSchulen
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Anregung an den Magistrat vom 17.10.2019, OM 5214 entstanden aus Vorlage: OF 493/8 vom 17.10.2019
Betreff: Nicht schon wieder! Keine Erweiterung der Europäischen Schule auf Kosten der Ernst-Reuter-Schulen Der Magistrat wird aufgefordert, die vorliegende "Machbarkeitsstudie zur Erweiterung der Europäischen Schule Frankfurt am derzeitigen Standort" unverzüglich dem zuständigen Ortsbeirat vorzulegen.
Begründung: Wörter in einem aktuellen Presseartikel wie "anders zugeschnitten" und "in weiten Teilen neu bebaut" im Zusammenhang mit dem Gelände der Ernst-Reuter-Schulen und der Erweiterung der Europäischen Schule Frankfurt lassen u. a. negative Folgen für die Bestandsbauten dort erwarten. Es gibt dringenden Erörterungs- und Informationsbedarf mit den zuständigen Personen in der Stadtregierung, da die Ernst-Reuter-Schulen essenzielle Bestandsgebäude der Bebauung der Nordweststadt sind. Sind alle bisherigen Pläne der Schulgemeinschaft mit dem Magistrat zur Erneuerung der Europäischen Schule Frankfurt damit Makulatur? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 17. Oktober 2019OFOF 493/8Nicht schon wieder! Keine Erweiterung der Europäischen Schule auf Kosten der ErnstReuterSchulenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 17. Oktober 2019Sie sind hierOMOM 5214Nicht schon wieder! Keine Erweiterung der Europäischen Schule auf Kosten der ErnstReuterSchulenDirektanregung
- 14. April 2020Antwort des Magistrats · nach 26 WochenSTST 696Nicht schon wieder! Keine Erweiterung der Europäischen Schule auf Kosten der Ernst-Reuter-SchulenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats