Nicht schon wieder! Keine Erweiterung der Europäischen Schule auf Kosten der Ernst-Reuter-Schulen
Zusammenfassung
Der Magistrat plant, die Grundstückszuschnitte der Ernst-Reuter-Schulen und der Europäischen Schule zu überarbeiten, um den gestiegenen Raumbedarf zu decken. Dies geschieht im Rahmen eines städtebaulichen Wettbewerbs, um die notwendigen Räumlichkeiten für die Schulen zu schaffen. Ziel ist es, den Schulbetrieb für die Kinder der Mitarbeiter der Europäischen Zentralbank zu sichern.
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Thema Wohnen verfolgenStellungnahme des Magistrats
Die vorliegende und dem Ortsbeirat zwischenzeitlich vorgestellte Machbarkeitsstudie setzt die genehmigten und beschlossenen Raumbedarfe beider Schulen in Baumassen um. Die Studie kann als Grundlage für mögliche neue Grundstückszuschnitte aller drei Schulen (der ERS I und II sowie der ESF) dienen. Dabei würde die aktuelle Grundstücksfläche der Ernst-Reuter-Schulen im Zuschnitt verändert, jedoch nicht verkleinert werden. Tangierende Rechtsbereiche (Denkmalschutz, Naturschutz etc.) sind hinsichtlich ihrer Genehmigungsfähigkeit dabei noch nicht untersucht. Um mögliche, neu zu definierende Grundstückszuschnitte für alle drei Schulen als Lösung zu entwickeln, wird der Magistrat einen städtebaulichen Wettbewerb ausloben. Nach der Satzung der Europäischen Schulen und auf deren Basis geschlossener Abkommen mit dem Obersten Rat der Europäischen Schulen und der Bundesregierung der Bundesrepublik Deutschland ist es Aufgabe als Sitzland, den Schulen in Frankfurt am Main, Karlsruhe und München die für den Schulbetrieb erforderlichen Räumlichkeiten zur Verfügung zu stellen (Grundlage ist Artikel 2 des Protokolls vom 13.04.1962 über die Gründung Europäischer Schulen). In der Verwaltungsvereinbarung von 2001 hat der Oberste Rat der Europäischen Schulen die Gründung einer Europäischen Schule in Frankfurt am Main beschlossen, da durch die Ansiedlung der Europäischen Zentralbank (EZB) eine Schulgründung für die Kinder der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der EZB als europäischem Arbeitgeber erforderlich ist. In dem Abkommen zwischen dem Obersten Rat der Europäischen Schulen und der Bundesrepublik Deutschland über die Europäische Schule in Frankfurt am Main (2002) verpflichtet sich der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main, der Europäischen Schule unentgeltlich ein Grundstück zur Verfügung zu stellen. Die Bundesregierung trägt die Kosten für den Bau und die Erstausstattung. Durch die Verlagerung der Bankenaufsicht nach Frankfurt am Main ist der Personalbestand der EZB um ca. 1000 neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gewachsen und damit der Schülerzuwachs für die Europäische Schule. Das neue Raumprogramm ist auf Grundlage des begründeten Mehrbedarfs durch das Bundesministerium für Bildung genehmigt. Die Umsetzung des Mehrbedarfs kann auf dem bestehenden Grundstück nicht realisiert werden. Nach Aussage der EZB wäre nur durch eine Verlagerung der EZB in das Umland ein neuer Standort außerhalb der Stadt Frankfurt am Main für eine neue Europäische Schule gerechtfertigt. Neben dem dargestellten Sachverhalt ist die Stadt Frankfurt am Main als Kommune verpflichtet, allen Kindern und somit auch den Kindern der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der EZB Schulplätze zur Verfügung zu stellen, da/wenn diese in Frankfurt am Main wohnen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 17. Oktober 2019OFOF 493/8Nicht schon wieder! Keine Erweiterung der Europäischen Schule auf Kosten der ErnstReuterSchulenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 17. Oktober 2019OMOM 5214Nicht schon wieder! Keine Erweiterung der Europäischen Schule auf Kosten der ErnstReuterSchulenDirektanregung
- 14. April 2020Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 26 WochenSTST 696Nicht schon wieder! Keine Erweiterung der Europäischen Schule auf Kosten der Ernst-Reuter-SchulenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab