Wasserspielplatz auf dem Goetheplatz einrichten
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Thema Umwelt und Energie verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 17.09.2019, OM 5136 entstanden aus Vorlage: OF 1024/1 vom 20.07.2019
Betreff: Wasserspielplatz auf dem Goetheplatz einrichten Der Magistrat wird aufgefordert, auf dem Goetheplatz einen Wasserspielplatz inklusive Fontänen, Zerstäuberdüsen (für Kinder und Erwachsene), Rutschen, Pumpen, Wasserlauf mit Schleusen, Wasserrad und archimedischer Schraube einzurichten. Zu diesem Zweck soll auch eine Absperrung in Form eines Zaunes o. Ä. zur Straße errichtet werden, sodass eine sichere Trennung zum Autoverkehr besteht.
Begründung: Die vorhandenen Wasserspielplätze in Frankfurt stellen beliebte Ausflugsziele dar. Bewohnern des Ortsbezirks 1 steht außer dem "Matschplatz" am Nizza jedoch in nächster Nähe kein Wasserspielplatz zur Verfügung. Da am Goetheplatz derzeit sowieso verschiedene Nutzungsmöglichkeiten getestet werden, sollte die Chance genutzt werden, nun vor allem für die kleinen Bewohner Frankfurts diesen Platz nutzbar zu machen. Auch ist bereits ein Wasseranschluss für die jetzigen Fontänen vorhanden, der genutzt werden könnte. Des Weiteren sollte der Kühlungseffekt von fließendem oder sprühendem Wasser im öffentlichen Raum gerade in Zeiten des Klimawandels stärker genutzt werden (siehe Interview mit dem Leiter des Stadtplanungsamts, FNP vom 11. Juli 2019). Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 20. Juli 2019OFOF 1024/1Wasserspielplatz auf dem Goetheplatz einrichtenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 17. September 2019Sie sind hierOMOM 5136Wasserspielplatz auf dem Goetheplatz einrichtenDirektanregung
- 17. Januar 2020Antwort des Magistrats · nach 26 WochenSTST 55Wasserspielplatz auf dem Goetheplatz einrichtenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats