Barrierefreier Übergang am Bahnhof „Berkersheim“
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Anregung an den Magistrat vom 10.09.2019, OM 5084 entstanden aus Vorlage: OF 819/10 vom 25.08.2019
Betreff: Barrierefreier Übergang am Bahnhof "Berkersheim" Der Magistrat wird gebeten, am Bahnhof "Berkersheim" einen barrierefreien Übergang für Fußgängerinnen und Fußgänger, Radfahrerinnen und Radfahrer sowie Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer über die S-Bahn-Strecke der Linie S 6 von der Deutschen Bahn einzufordern.
Begründung: Sobald der schienengleiche Übergang am Bahnhof "Berkersheim" geschlossen ist, können sinngemäß Radfahrerinnen und Radfahrer, Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer sowie Personen mit Kinderwagen nicht von Berkersheim an die Haltestelle der S 6 Richtung Stadt kommen. Es ist für die genannten Personen nicht zumutbar, dass die Unterführung Am Wiesengarten benutzt werden soll. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 25. August 2019OFOF 819/10Barrierefreier Übergang am Bahnhof „Berkersheim“Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 10. September 2019Sie sind hierOMOM 5084Barrierefreier Übergang am Bahnhof „Berkersheim“Direktanregung
- 24. Januar 2020Antwort des Magistrats · nach 22 WochenSTST 89Barrierefreier Übergang am Bahnhof „Berkersheim“Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats