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Ausbringung einer Initialsaat bei Anlegen von öffentlichen Grünflächen als Wildwiesen für Bienen

Vorlagentyp: OM
12 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
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Idee
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgen

Inhalt

Anregung an den Magistrat vom 10.09.2019, OM 5057 entstanden aus Vorlage: OF 238/13 vom 26.08.2019

Betreff: Ausbringung einer Initialsaat bei Anlegen von öffentlichen Grünflächen als Wildwiesen für Bienen Der Magistrat wird gebeten, bei Maßnahmen des Grünflächenamtes zur Umwandlung öffentlicher Grünflächen in Wildwiesen für Bienen nach Festlegung der Fläche möglichst eine Initialsaat mit geeigneter Blütensaat zur Beschleunigung der Entwicklung auszubringen. Aktuell ist diesbezüglich in Nieder-Erlenbach eine Umwandlung der Liegewiese am Spielplatz An den Bergen in Planung.

Begründung: Die begrüßenswerte Umwandlung von öffentlichen Grünflächen in Wildwiesen hat in Nieder-Erlenbach bereits im Naherholungsgebiet begonnen und soll nun auf Teile der Liegewiese des Spielplatzes An den Bergen erweitert werden. Um auch für bestäubende Insekten wie Bienen und Hummeln geeignete Blütenmischungen auf den Wildwiesen zu erlangen, muss eine Startsaat in Abstimmung mit Fachleuten ausgebracht werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 13

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 26. August 2019OFOF 238/13Ausbringung einer Initialsaat bei Anlegen von öffentlichen Grünflächen als Wildwiesen für BienenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 10. September 2019Sie sind hier
    OMOM 5057Ausbringung einer Initialsaat bei Anlegen von öffentlichen Grünflächen als Wildwiesen für Bienen
    Direktanregung
  3. 18. November 2019Antwort des Magistrats · nach 12 WochenSTST 2142Ausbringung einer Initialsaat bei Anlegen von öffentlichen Grünflächen als Wildwiesen für BienenStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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