Falschparken auf dem Fußgängerüberweg Herbert-Boehm-Straße/Ecke Heinrich-Seliger-Straße unterbinden
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Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, durch intensive Kontrollen das Falschparken auf dem Fußgängerüberweg und dem Leitsystem auf der Herbert-Boehm-Straße/Ecke Heinrich-Seliger-Straße zu unterbinden. Dies ist notwendig, um die Sicherheit für blinde und sehbehinderte Menschen zu gewährleisten und die Nutzung des Leitsystems zu ermöglichen.
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Thema Fußverkehr verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, durch intensive Kontrollen das Falschparken auf dem Fußgängerüberweg und dem Leitsystem auf der Herbert-Boehm-Straße/Ecke Heinrich-Seliger- Straße zu unterbinden.
Begründung
Der Zugang zum Fußgängerüberweg auf der Herbert-Boehm-Straße/Ecke Heinrich-Seliger-Straße wird oft verkehrswidrig zugeparkt. Der Fußgängerüberweg an der genannten Kreuzung wurde mit einem Leitsystem für blinde und sehbehinderte Menschen ausgestattet, um diesen eine sichere und selbstständige Überquerung der Straße zu ermöglichen. Leider wird der Fußgängerüberweg wiederholt von Fahrzeugen zugeparkt, was nicht nur gefährlich ist, sondern auch die Nutzung des Leitsystems für blinde und sehbehinderte Menschen erheblich erschwert oder sogar unmöglich macht. Deshalb wird eine zusätzliche bauliche Maßnahme oder werden geeignete Markierungen benötigt, um das Parken an diesem Fußgängerüberweg zu unterbinden und die Verkehrssicherheit zu gewährleisten.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 9. November 2023OFOF 951/5Falschparken auf dem Fußgängerüberweg Herbert-Boehm-Straße/Ecke HeinrichSeligerStraße unterbindenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 26. Januar 2024Sie sind hierOMOM 5049Falschparken auf dem Fußgängerüberweg HerbertBoehmStraße/Ecke HeinrichSeligerStraße unterbindenDirektanregung
- 3. Juni 2024Antwort des Magistrats · nach 30 WochenSTST 1063Falschparken auf dem Fußgängerüberweg Herbert-Boehm-Straße/Ecke HeinrichSeligerStraße unterbindenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats