Goldstein: Haltestelle „Waldfriedhof Goldstein“ - Barrierefreiheit herstellen
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Anregung an den Magistrat vom 10.09.2019, OM 5049 entstanden aus Vorlage: OF 1106/6 vom 16.08.2019
Betreff: Goldstein: Haltestelle "Waldfriedhof Goldstein" - Barrierefreiheit herstellen Der Magistrat wird gebeten, zeitnah einen Ortstermin mit Vertretern des Amtes für Straßenbau und Erschließung, der Abteilung Forst des Grünflächenamtes, der VGF und ggf. der Unteren Naturschutzbehörde zur Lösung der Flächenproblematik durchzuführen.
Begründung: Die Haltestelle ist seit über einem Jahr mit dem Einsatz von nicht geringen öffentlichen Mitteln barrierefrei ausgebaut. Der barrierefreie Zugang zur Haltestelle ist jedoch weiterhin nur über einen geschätzt 200 Meter langen Umweg garantiert. Die Hauptzuwegung zur Haltestelle und dem Haupteingang des Waldfriedhofs ist dagegen nicht barrierefrei. Was nützt eine barrierefreie Haltestelle, wenn die Hauptzuwegung weiterhin nicht barrierefrei ist? Scheinbar gibt es seit langer Zeit keine Einigung bei den oben genannten Ämtern, wie weiter verfahren werden kann, um die Barrierefreiheit herzustellen. Ggf. kann ein öffentlicher Ortstermin des Ortsbeirats mit allen Beteiligten bei der Lösungsfindung helfen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Stellungnahme des Magistrats vom 17.01.2020, ST 42 Beratung im Ortsbeirat: 6
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 16. August 2019OFOF 1106/6Goldstein: Haltestelle „Waldfriedhof Goldstein“ - Barrierefreiheit herstellenOrtsbeiratsantrag · CDU, SPD
- 10. September 2019Sie sind hierOMOM 5049Goldstein: Haltestelle „Waldfriedhof Goldstein“ - Barrierefreiheit herstellenDirektanregung
- 17. Januar 2020Antwort des Magistrats · nach 22 WochenSTST 42Goldstein: Haltestelle "Waldfriedhof Goldstein" - Barrierefreiheit herstellenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.