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Zukunft von leer stehenden Häusern - erst Mietervertreibung, dann Spekulation

Vorlagentyp: OM
14 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
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Inhalt

Anregung an den Magistrat vom 10.02.2011, OM 4998 entstanden aus Vorlage: OF 1088/3 vom 27.01.2011

Betreff: Zukunft von leer stehenden Häusern - erst Mietervertreibung, dann Spekulation Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, welches die Hintergründe für den Leerstand der folgenden Immobilien sind:

  1. Eckhaus Oberweg Nr. 32/Humboldtstraße
  2. Eckhaus Händelstraße Nr. 1/Eckenheimer Landstraße Nr. 166
  3. Sternstraße Nr. 13
  4. Bornheimer Landstraße Nr. 3
  5. Berger Straße Nr. 8
  6. Herbartstraße Nr. 12 Begründung: Die ehemals im Erdgeschoss befindlichen gastronomischen Betriebe - sowie weitere Wohnungen - stehen seit geraumer Zeit leer. Das Äußere der Häuser macht einen verfallenden Eindruck. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 27. Januar 2011OFOF 1088/3Zukunft von leer stehenden Häusern - erst Mietervertreibung dann Spekulation?Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 10. Februar 2011Sie sind hier
    OMOM 4998Zukunft von leer stehenden Häusern - erst Mietervertreibung, dann Spekulation
    Direktanregung
  3. 3. Mai 2011Antwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 694Zukunft von leer stehenden Häusern - erst Mietervertreibung, dann SpekulationStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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