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Sanierung der Gruneliusschule hier: Errichtung einer Zweifeldsporthalle

Vorlagentyp: OM
14 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

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Thema Schulen und Bildung verfolgen

Inhalt

Anregung an den Magistrat vom 12.02.2016, OM 4992 entstanden aus Vorlage: OF 1212/5 vom 24.01.2016

Betreff: Sanierung der Gruneliusschule hier: Errichtung einer Zweifeldsporthalle Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob im Zuge der Sanierung der Gruneliusschule die bisherige Einfeldsporthalle durch eine Zweifeldsporthalle ersetzt werden kann.

Begründung: Der Stadtteil Oberrad wächst. Die Gruneliusschule, die früher dreizügig war, ist nun fünfzügig. Dies bedeutet, dass nicht nur eine größere Anzahl an Klassen- und ggf. Fachräumen benötigt wird, sondern auch zusätzliche Sportmöglichkeiten. Zudem können auch die Oberräder Vereine die zusätzlichen Räumlichkeiten nutzen und davon profitieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 24. Januar 2016OFOF 1212/5Sanierung der Gruneliusschule hier: Errichtung einer Zwei-Feld-SporthalleOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 12. Februar 2016Sie sind hier
    OMOM 4992Sanierung der Gruneliusschule hier: Errichtung einer Zweifeldsporthalle
    Direktanregung
  3. 29. April 2016Antwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 730Sanierung der Gruneliusschule hier: Errichtung einer ZweifeldsporthalleStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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