Gastronomische und Freizeit-Einrichtungen im Frankfurter Bogen
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Thema Öffentlicher Nahverkehr und neue Mobilität verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 08.02.2011, OM 4984 entstanden aus Vorlage: OF 1077/10 vom 23.01.2011
Betreff: Gastronomische und Freizeit-Einrichtungen im Frankfurter Bogen Der Magistrat wird gebeten, im Neubaugebiet Frankfurter Bogen neben wohnortnahen Arbeitsplätzen auch nach Möglichkeit sinnvolle Einrichtungen für Gastronomie und Freitzeitgestaltung bei etwaigen Investoren anzufragen und zu ermöglichen.
Begründung: In der Vergangenheit haben sich die Stadtteile auch unter anderem aufgrund schwieriger Flächen und Eigentumsverhältnisse eher zu Schlafstadtteilen entwickelt. Im Neubaugebiet gibt es jedoch noch beplanbare Flächen insbesondere in der Nähe des Gravensteiner Platzes, der künftig als Marktplatz neugestaltet genutzt und zudem ab Dezember 2011, an der neuen Endhaltestelle für die neue Straßenbahnlinie 18 sowie dem Bus gelegen, als Ortsmittelpunkt empfunden wird. Im Neubaugebiet Frankfurter Bogen fehlt es an Freizeiteinrichtungen. Für entsprechendes Raumangebot ist Sorge zu tragen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 23. Januar 2011OFOF 1077/10Gastronomische und Freizeit-Einrichtungen im Frankfurter BogenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 8. Februar 2011Sie sind hierOMOM 4984Gastronomische und Freizeit-Einrichtungen im Frankfurter BogenDirektanregung
- 23. Mai 2011STST 765Gastronomische und Freizeit-Einrichtungen im Frankfurter BogenStellungnahme
- 4. November 2011Antwort des Magistrats · nach 41 WochenSTST 1162Gastronomische- und Freizeiteinrichtungen im Frankfurter BogenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats