Bänke auf den Kalbacher Spiel- und Freizeitplätzen
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, die Bänke auf den Spiel- und Freizeitplätzen in Kalbach von Moos und Flechten zu befreien. Dies ist notwendig, da die Bänke durch die Witterung unbenutzbar geworden sind und eine Gefahr für die Nutzer darstellen. Eine zeitnahe Durchführung der Arbeiten wird erwartet, um die Bänke im Frühjahr wieder sicher nutzen zu können.
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Thema Sport, Freizeit und Bäder verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten , die Bänke auf den Spiel- und Freizeitplätzen in Kalbach von Moos bzw. Flechten zu befreien und, wenn erforderlich, abzuschleifen.
Begründung
Im Laufe der Zeit sind auf den Bänken der Spiel- und Freizeitplätzen in Kalbach durch den Dauerregen und die feuchte Luft Moos und Flechten gewachsen, die das Holz angreifen und rau werden lassen. Die Bänke sind kaum zu benutzen, man beschmutzt sich die Kleidung oder läuft Gefahr, sich durch Splitter zu verletzen. Wenn gleich nach dieser Regenperiode mit der Arbeit begonnen wird, werden zum Frühjahr die Bänke im Sonnenschein wieder gut und sicher zu benutzen sein.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 3. Januar 2024OFOF 470/12Bänke auf den Kalbacher Spiel- und FreizeitplätzenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 19. Januar 2024Sie sind hierOMOM 4983Bänke auf den Kalbacher Spiel- und FreizeitplätzenDirektanregung
- 26. April 2024Antwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 806Bänke auf den Kalbacher Spiel- und FreizeitplätzenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats