Beleuchtung für die Mockstädter Straße in Sindlingen
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Thema Schulen und Bildung verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 08.02.2011, OM 4976 entstanden aus Vorlage: OF 1705/6 vom 19.01.2011
Betreff: Beleuchtung für die Mockstädter Straße in Sindlingen Der Magistrat wird gebeten, einen ca. 125 Meter langen Abschnitt der Mockstädter Straße zwischen Imkerweg und Okrifteler Straße an die für diese Straßen bereits vorhandene Beleuchtung anzuschließen.
Begründung: In oben angegebenem Straßenabschnitt in Ortsrandlage hat der Turnverein Sindlingen in Eigenregie eine Sporthalle mit internationalen Maßen errichtet, die sowohl von den verschiedenen Abteilungen des Vereins als auch für den Schulsport (Meisterschule) genutzt werden soll. Der Trainings- und Wettkampfbetrieb soll im Laufe des Februars 2011 aufgenommen werden. Um den Nutzern der Halle jederzeit einen sicheren Zugang zu ermöglichen, ist die Beleuchtung der Mockstädter Straße als direkte öffentliche Erschließungsstraße dringend erforderlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 19. Januar 2011OFOF 1705/6Beleuchtung für die Mockstädter Straße in SindlingenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 8. Februar 2011Sie sind hierOMOM 4976Beleuchtung für die Mockstädter Straße in SindlingenDirektanregung
- 17. März 2011Antwort des Magistrats · nach 8 WochenSTST 437Beleuchtung für die Mockstädter Straße in SindlingenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats