Regelmäßige Kontrolle der Streuobstwiesen und Streuobstbäume in Preungesheim
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Anregung an den Magistrat vom 19.01.2016, OM 4889 entstanden aus Vorlage: OF 877/10 vom 19.10.2015
Betreff: Regelmäßige Kontrolle der Streuobstwiesen und Streuobstbäume in Preungesheim Der Magistrat wird gebeten, den Bestand der Streuobstwiesen und Streuobstbäume in Preungesheim dauerhaft pflegen und fachlich kontrollieren zu lassen. Auch der Baum- und Rasenschnitt ist zum Schutz der Bäume regelmäßig sicherzu stellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 19. Oktober 2015OFOF 877/10Regelmäßige Kontrolle der Streuobstwiesen und Streuobstbäume in PreungesheimOrtsbeiratsantrag · CDU
- 19. Januar 2016Sie sind hierOMOM 4889Regelmäßige Kontrolle der Streuobstwiesen und Streuobstbäume in PreungesheimDirektanregung
- 18. April 2016Antwort des Magistrats · nach 26 WochenSTST 625Regelmäßige Kontrolle der Streuobstwiesen und Streuobstbäume in PreungesheimStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats