Schwanheim: Insektenwiese auf dem Grünstreifen unterhalb des Waldfriedhofs Goldstein
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Anregung an den Magistrat vom 13.08.2019, OM 4860 entstanden aus Vorlage: OF 1064/6 vom 28.07.2019
Betreff: Schwanheim: Insektenwiese auf dem Grünstreifen unterhalb des Waldfriedhofs Goldstein Der Magistrat wird gebeten, den Grünstreifen unterhalb des Waldfriedhofs Goldstein, zwischen den Straßenbahnschienen und der Bebauung (Am Waldgraben), zur Insektenwiese zu erklären.
Begründung: Nicht jede Wiese in Frankfurt muss wie ein Golfrasen mehrmals im Jahr gemäht werden. Inzwischen gibt es das Konzept der Insektenwiese, das in Frankfurt auf vielen Flächen Anwendung findet. Dabei werden die Flächen nur noch selten, meist einmal im Jahr, gemäht. Dadurch sollen wilde Blumen wieder eine Chance bekommen zu erblühen. Dies soll den Lebensraum und Schutz der heimischen Insekten verbessern und bietet gleichzeitig den Spaziergängern und Anwohnern einen hohen Erholungswert. Letztlich hängen vom Überleben der Insekten auch viele Vogelarten ab. Im konkreten Fall gibt es eine Anregung aus der Bevölkerung an den Ortsbeirat 6, in der die Fläche vorgeschlagen wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Stellungnahme des Magistrats vom 11.11.2019, ST 2056 Aktenzeichen: 67 0
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 28. Juli 2019OFOF 1064/6Schwanheim: Insektenwiese auf dem Grünstreifen unterhalb des Waldfriedhofs GoldsteinOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 13. August 2019Sie sind hierOMOM 4860Schwanheim: Insektenwiese auf dem Grünstreifen unterhalb des Waldfriedhofs GoldsteinDirektanregung
- 11. November 2019Antwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 2056Schwanheim: Insektenwiese auf dem Grünstreifen unterhalb des Waldfriedhofs GoldsteinStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats