Fahrradreparaturstation am Gymnasium Riedberg
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Anregung an den Magistrat vom 14.06.2019, OM 4750 entstanden aus Vorlage: OF 444/12 vom 31.05.2019
Betreff: Fahrradreparaturstation am Gymnasium Riedberg Der Magistrat wird gebeten, eine Fahrradreparaturstation mit Pfandsystem, wie z. B. an der Konstablerwache oder an der Musterschule, zwischen dem Jugendhaus Riedberg und dem Gymnasium Riedberg aufzustellen. Der genaue Standort soll in Absprache mit der Schule gefunden werden. Die Station soll für die Öffentlichkeit zugänglich sein und es Radfahrerinnen und Radfahrern ermöglichen, kleine Reparaturen schnell und einfach zu erledigen.
Begründung: Schülerinnen und Schüler des Gymnasiums Riedberg machten den Ortsbeirat darauf aufmerksam, dass eine Fahrradreparaturstation an oben genannter Stelle den Alltag von Radfahrerinnen und Radfahrern erleichtern würde. Eventuell würden auch einige auf das Rad umsteigen, was zu begrüßen wäre. Da die Werkzeuge und Luftpumpen auch für Rollstühle und Kinderwagen geeignet wären, ist auch ein breiter Nutzen jenseits von Fahrrädern gegeben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 31. Mai 2019OFOF 444/12Fahrradreparaturstation am Gymnasium RiedbergOrtsbeiratsantrag · CDU, SPD, GRÜNE, FDP, BFF
- 14. Juni 2019Sie sind hierOMOM 4750Fahrradreparaturstation am Gymnasium RiedbergDirektanregung
- 16. September 2019Antwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 1856Fahrradreparaturstation am Gymnasium RiedbergStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats