Fußgängerüberweg in der Pfortenstraße/Ecke Konstanzer Straße sichtbarer machen und Kreuzungsbereich frei halten
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Zusammenfassung
Der Ortsbeirat 11 beantragt, dass der Magistrat prüft, ob ein absolutes Halteverbot oder eine Sperrfläche in der Pfortenstraße 31 eingerichtet werden kann, um die Sicht auf den Fußgängerüberweg zu verbessern. Dies soll gefährliche Situationen für Fußgänger, insbesondere Schulkindern, vermeiden.
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Zu dieser Straße geht es weiter
Pfortenstraße — 10 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 04.09.2026.
- Parkdeck für die Pfortenstraße 5504.09.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Fahrradabstellmöglichkeiten für Fechenheim-Süd10.08.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Wie haben sich Kriminalitätszahlen in Fechenheim seit der Schließung des 7. Polizeireviers in der Pfortenstraße entwickelt?10.08.2026 · V (Auskunftsersuchen)
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Neues zu Pfortenstraße per E-MailAnregung
Der Magistrat wird gebeten, auf der Straßenseite der Pfortenstraße 31 zu prüfen, ob dort ein absolutes Halteverbot oder eine Sperrfläche eingerichtet werden kann. Dies soll gewährleisten, dass die Sicht auf den dortigen Fußgängerüberweg nicht von geparkten Autos verdeckt wird.
Begründung
Der Fußgängerüberweg in der Pfortenstraße/Ecke Konstanzer Straße ist für Autofahrer, die aus der Pfortenstraße kommen, schlecht einsehbar. Es ist nicht erkennbar, ob sich auf der rechten Seite jemand auf dem Überweg befindet, da unmittelbar am Fußgängerüberweg geparkte Autos die Sicht darauf versperren. Es wird dort teilweise bis direkt vor dem Fußgängerüberweg geparkt. Es kommt dabei öfters zu gefährlichen Situationen, da der Fußgängerüberweg von vielen Schulkindern auf dem Weg der Konstanzer Straße genutzt wird. Ein weiterer Gefahrenpunkt ist, dass es zu gefährlichen Situationen beim Abbiegen von der Konstanzer Straße in die Pfortenstraße kommt, da von der Pfortenstraße kommend ein Ausweichen nach rechts nicht möglich ist. Vonseiten der Polizei wurde gegenüber den Anwohnern erwähnt, dass nur durch den Ortsbeirat eine Beseitigung der Gefahrenstelle (z. B. durch Poller oder Halteverbot) erreicht werden kann. Ein absolutes Halteverbot oder eine Sperrfläche in diesem Bereich würde die beschriebene Problematik beheben.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 7. November 2023OFOF 520/11Fußgängerüberweg in der Pfortenstraße/Ecke Konstanzer Straße sichtbarer machen und Kreuzungsbereich frei haltenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 27. November 2023Sie sind hierOMOM 4749Fußgängerüberweg in der Pfortenstraße/Ecke Konstanzer Straße sichtbarer machen und Kreuzungsbereich frei haltenDirektanregung
- 8. März 2024Antwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 511Fußgängerüberweg in der Pfortenstraße/Ecke Konstanzer Straße sichtbarer machen und Kreuzungsbereich frei haltenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats