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Rückbau Ausweichstandort Kita und Neugestaltung des Kurfürstenplatzes

Lesezeit: 3 Minuten

Bisheriger Verlauf

26.09.2023

Antrag Ortsbeirat

Rückbau Ausweichstandort Kita und Neugestaltung des Kurfürstenplatzes

Details im PARLIS OF_757-2_2023
13.11.2023

Anregung Ortsbeirat

Rückbau Ausweichstandort Kita und Neugestaltung des Kurfürstenplatzes

Details im PARLIS OM_4718_2023
08.04.2024

Stellungnahme des Magistrats

Rückbau Ausweichstandort Kita und Neugestaltung des Kurfürstenplatzes

Details im PARLIS ST_651_2024
Partei(en):

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 13.11.2023, OM 4718 entstanden aus Vorlage: OF 757/2 vom 26.09.2023

Betreff: Rückbau Ausweichstandort Kita und Neugestaltung des Kurfürstenplatzes
Der Magistrat wird gebeten, den Ortsbeirat über die zeitliche Planung bezüglich der Neugestaltung des Kurfürstenplatzes zu unterrichten und eventuelle Verzögerungen mitzuteilen.

Begründung:

Nach Auskunft der Ämter verzögere sich die Baustelle am Kurfürstenplatz. Hierbei handelt es sich um einen hochfrequentierten Platz im Stadtteil Bockenheim. Der zentral angelegte Weg stellt für Fußgänger (und mitunter auch Radfahrer) die zentrale Verbindung von der Leipziger Straße zum Westbahnhof dar. Es ist nicht hinnehmbar, dass der Platz länger als unbedingt erforderlich gesperrt bleibt. Ein Ortsbeiratsmitglied hat an einem spätsommerlichen Abend sogar schon Kinder gesehen, die die Baustelle als Spielplatz entdeckt haben. Eine zu bedauernde Nebenerscheinung ist es, dass die Wiesen zunehmend zu Trampelpfaden werden und daher nicht mehr so einladend scheinen. Es erscheint fragwürdig, warum die Sperrgitter am Weg dann nicht auch soweit entfernt werden können, dass wenigstens der Weg wieder nutzbar wird. Aufgrund der zentralen Lage des Platzes sprechen vermehrt Bürger ein Ortsbeiratsmitglied auf den Fortgang an, es besteht allgemeiner Informationsbedarf. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2024, ST 651
Beratung im Ortsbeirat: 2

Beratungsergebnisse:

29. Sitzung des OBR 2 am 11.03.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 65-3